IHK Ulm

Bonitätsauskünfte - Wie vermeide ich Zahlungsausfälle?

Zahlungsausfälle stellen für viele Unternehmen ein erhebliches wirtschaftliches Risiko dar. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen können Forderungsausfälle die Liquidität und im Einzelfall sogar die wirtschaftliche Existenz gefährden. Es kommt daher in erster Linie darauf an, wirksame Strategien zur Vermeidung von Zahlungsausfällen zu entwickeln, zumindest jedoch deren Risiko zu minimieren. Hierfür können Sie Informationen über die Kreditwürdigkeit der Vertragspartner nutzen oder vertragliche Kreditsicherungsmittel bzw. eine Kreditversicherung in Betracht ziehen.

I. Informationen über die Geschäftspartner

Informationen über die Geschäftspartner dienen dazu, mögliche Risiken in der Zahlungsfähigkeit frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Als Informationsquellen bieten sich insbesondere an:

1. Eigene Informationen

Am einfachsten zugänglich sind die Informationen über Ihre Geschäftspartner, die Sie bereits besitzen. Voraussetzung für eine gezielte Nutzung dieser Daten ist allerdings in der Regel, dass Sie über eine moderne Buchhaltungs-EDV verfügen, mit deren Hilfe Sie sich schnell einen Überblick über Auftragsvolumen, Fälligkeiten und Zahlungsstand der Aufträge eines Kunden verschaffen können.

2. Auskunft aus dem Handelsregister

Das Handelsregister ist öffentlich. Im Handelsregister werden insbesondere eingetragene Kaufleute, bestimmte Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften sowie weitere gesetzlich eintragungspflichtige Unternehmen geführt. Kleinere Gewerbebetriebe können sich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig eintragen lassen. Im Handelsregister finden sich insbesondere Informationen zur Firma, zum Sitz des Unternehmens, zum Unternehmensgegenstand, zu den vertretungsberechtigten Personen sowie bei Kapitalgesellschaften zum Stamm- oder Grundkapital. Darüber hinaus können bestimmte gesellschafts- und insolvenzrechtlich relevante Eintragungen ersichtlich sein.

3. Schuldnerverzeichnis

Im Schuldnerverzeichnis werden Personen und Unternehmen erfasst, die innerhalb der letzten drei Jahre eine Vermögensauskunft abgegeben haben oder gegen die ein Haftbefehl zur Erzwingung der Vermögensauskunft erlassen wurde. Die Schuldnerverzeichnisse werden elektronisch geführt und sind über das gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder abrufbar. Personen und Unternehmen, die ein berechtigtes Interesse darlegen können, haben die Möglichkeit, Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis zu erhalten, um wirtschaftliche Risiken im Geschäftsverkehr besser einschätzen zu können.

4. Bonitätsauskunft

Sie können Ihren Geschäftspartner bitten, seine Kreditwürdigkeit durch Vorlage geeigneter Bonitätsnachweise oder einer Selbstauskunft einer Wirtschaftsauskunftei nachzuweisen. Darüber hinaus können Bonitätsinformationen im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben über Wirtschaftsauskunfteien eingeholt werden. Wirtschaftsauskunfteien speichern unter anderem bonitätsrelevante Informationen, beispielsweise zu bestehenden Vertragsverhältnissen, Zahlungserfahrungen, titulierten Forderungen oder bestimmten öffentlich zugänglichen Informationen aus amtlichen Verzeichnissen. Die konkret gespeicherten Daten richten sich nach den jeweiligen rechtlichen Vorgaben und den Informationsquellen der Auskunftei. Manche Geschäftspartner könnten sich allerdings durch ein solches Verlangen abgeschreckt fühlen. Ohne Kenntnis Ihres Geschäftspartners können Sie Bonitätsauskünfte durch die Einschaltung von kommerziellen Wirtschaftsauskunfteien einholen.

II. Vertragliche Kreditsicherungsmittel

Es empfiehlt sich, vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten zur Absicherung von Forderungen frühzeitig zu prüfen und soweit sinnvoll zu vereinbaren. Hierzu bieten sich verschiedene Vertragsklauseln gegenüber Ihren Geschäftspartnern an. Bei größeren Forderungen sollten Sie sich im Einzelfall mit Ihrem Rechtsanwalt abstimmen. Folgende Gestaltungen haben in der Praxis die größte Bedeutung:

1. Vorkasse/Vorschuss

Das weitest gehende vertragliche Sicherungsmittel ist die Vereinbarung von Vorkasse. Hierbei erfolgt die Lieferung bzw. die Dienstleistung nur dann, wenn Ihr Geschäftspartner zuvor gezahlt hat. Bei einem Vorschuss machen Sie Ihre Leistung davon abhängig, dass Ihr Vertragspartner zumindest einen Teil der Forderung vor Ihrer Leistungserbringung zahlt. Die Bereitschaft zur Vorleistung wird in der Regel gerade bei neuen Kunden gering sein. Diese könnten sich von einem derartigen Ansinnen eher abgeschreckt fühlen. Es sollte daher im Einzelfall abgewogen werden, ob eine Vorleistung verlangt wird.

2. Eigentumsvorbehalt

Zur Sicherung von Kaufpreisforderungen ist die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes ein wichtiges Sicherungsmittel. Dabei bleibt der Verkäufer auch nach Übergabe an den Käufer bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer der Ware. Erst wenn der Kaufpreis vollständig gezahlt ist, wird der Käufer Eigentümer der Sache. Diese Vertragsgestaltung bietet insbesondere bei Insolvenzfällen eine gute Sicherheit für den Verkäufer. Ein Eigentumsvorbehalt kann auch bei Werklieferungsverträgen vereinbart werden, bei denen der Unternehmer etwas aus Materialien herstellt, die er selbst beschafft. Bei einem verlängerten Eigentumsvorbehalt wird vereinbart, dass der Verkäufer Rechte am Verkaufserlös oder an Forderungen seines Kunden erhält, die dieser für die Weiterveräußerung der Sache bekommt bzw. Rechte an einem Endprodukt, wenn der Käufer die unter Eigentumsvorbehalt stehende Sache weiterverarbeitet.

3. Sicherungsübereignung

Bei einer Sicherungsübereignung lassen Sie sich zur Sicherung Ihrer Forderung Sachen von Ihrem Kunden übereignen. Dabei können die sicherungsübereigneten Sachen in der Regel bei Ihrem Kunden verbleiben, wenn er auf diese, z.B. Maschinen, angewiesen ist. Wichtig ist bei diesem Sicherungsmittel, dass der Sicherungsgegenstand so genau wie möglich angegeben wird und dass sein Wert nicht außer Verhältnis zu der gesicherten Forderung steht. Ansonsten könnte die Sicherungsübereignung wegen Sittenwidrigkeit unwirksam sein.

4. Sicherungsabtretung

Bei der Sicherungsabtretung lassen Sie sich zur Sicherung Ihrer Forderung eine andere Forderung Ihres Kunden gegen einen Dritten übertragen. Ihr Schuldner muss die Abtretung gegenüber dem Dritten nicht offenlegen. Wird die Abtretung nicht offengelegt, kann sich allerdings der Dritte von seiner Schuld befreien, wenn er an Ihren Kunden (seinen ehemaligen Gläubiger) zahlt.

5. Kreditversicherungen

Wer sich durch Informationen und vertragliche Absicherung noch nicht ausreichend gegen Forderungsausfall geschützt sieht, sollte den Abschluss einer Kreditversicherung erwägen. Hierbei versichern Sie sich gegen den Ausfall einer oder aller Ihrer Forderungen bei einem Versicherungsinstitut. Diese spezialisierten Versicherer werden in der Regel eine Bewertung und Risikoeinschätzung Ihrer Forderungen vornehmen, die Versicherungsprämie wird dann anhand des Ausfallrisikos festgestellt. Ob sich der Abschluss einer Kreditversicherung wirtschaftlich lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Unternehmensgröße, der Kundenstruktur, dem Forderungsvolumen und dem individuellen Ausfallrisiko. Kreditversicherungen werden von Unternehmen unterschiedlicher Größe genutzt, um Forderungsausfälle zu begrenzen und die Liquiditätsplanung zu verbessern.
Stand: August 2026