IHK Ulm

Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung

Am 29. Dezember 2025 ist das Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung in Kraft getreten. Es ermöglicht Notaren und Notarinnen die digitale Errichtung und Beurkundung von Dokumenten.
Mit dem Gesetz hat die Bundesregierung somit einen zentralen Schritt zur Modernisierung des Beurkundungswesens vollzogen. Das neue Regelwerk schafft erstmals die rechtliche Grundlage dafür, dass öffentliche Urkunden im Beurkundungstermin vollständig elektronisch errichtet, unterzeichnet und abgeschlossen werden können. Damit wird ein wesentlicher Baustein der digitalen Transformation des Notariats und anderer Urkundsstellen umgesetzt.
Bislang war die öffentliche Beurkundung überwiegend papiergebunden. Selbst dort, wo elektronische Systeme etabliert waren, entstanden Medienbrüche: Die Urkunde wurde gedruckt, unterschrieben, anschließend eingescannt und in die elektronische Welt überführt. Dieser Umweg entfällt zukünftig. Urkunden können nun originär elektronisch erstellt werden. Beteiligte unterschreiben digital – etwa auf einem Signaturpad oder mittels qualifizierter elektronischer Signatur. Die notarielle Abschlussbestätigung erfolgt ebenfalls elektronisch, wodurch Authentizität und Integrität der Urkunde in gleicher Weise gewährleistet werden wie bei Papierurkunden.
Auch im gerichtlichen Bereich werden die Vorteile unmittelbar sichtbar. Gerade Nachlassgerichte, die zahlreiche Erklärungen wie Erbausschlagungen aufnehmen, profitieren künftig von der Möglichkeit, Urkunden direkt digital zu errichten. Damit werden auch dort bislang unvermeidliche Medienbrüche vermieden und die Einführung der E-Akte effizienter unterstützt.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Bundesnotarkammer.
Stand: Januar 2026