Nr. 6709202
IHK Ulm

e-Rechnungen

IHK Ulm

Unternehmen aus Baden-Württemberg haben ab sofort die Möglichkeit, ihre Rechnungen für öffentliche Aufträge an Behörden, Betriebe des Landes und teilnehmende öffentliche Auftraggeber, künftig elektronisch zu stellen.

IHK Ulm

Die E-Rechnung ist seit 2025 im zwischenunternehmerischen Geschäftsverkehr zwar Pflicht, für Rechnungsaussteller gibt es aber noch Übergangsregelungen. Für umsatzstarke Unternehmen läuft die Übergangsfrist zum 1. Januar 2027 aus.