IHK Ulm
Die IHK bittet alle Mitgliedsunternehmen, äußert vorsichtig zu sein. Prüfen Sie die Ihnen vorliegenden Rechnungen und Vertragsangebote genau und zahlen Sie nur aufgrund einer Zahlungsaufforderung direkt an die staatlichen Stellen unter Angabe des Kassenzeichens. Schicken Sie zweifelhafte Formulare zur Prüfung an Ihre IHK und leisten Sie keine voreiligen Zahlungen.
Bitte beachten Sie, dass es sich um die genannten Maschen um einen Überblick handelt, der keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und eine rechtliche Beratung im Einzelfall durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben können wir keine Haftung übernehmen. Eine abschließende Rechtsberatung im Einzelfall ist allein der Rechtsanwaltschaft vorbehalten.
Warnung vor unfairen Geschäftsmethoden wie Abmahnmissbrauch, Fake-Rechnungen, Formularfallen und Phishing
Hier finden Sie Infos über Adressbuchschwindel, Abofallen, Internetfallen und vieles mehr.
Adress- und Branchenbücher, Fake-Rechnungen, Formularfallen und Phishing-Mails: Die Maschen unseriöser Anbieter wandeln sich ständig.
Die IHK bittet alle Mitgliedsunternehmen, äußert vorsichtig zu sein. Prüfen Sie die Ihnen vorliegenden Rechnungen und Vertragsangebote genau und zahlen Sie nur aufgrund einer Zahlungsaufforderung direkt an die staatlichen Stellen unter Angabe des Kassenzeichens. Schicken Sie zweifelhafte Formulare zur Prüfung an Ihre IHK und leisten Sie keine voreiligen Zahlungen.
Bitte beachten Sie, dass es sich um die genannten Maschen um einen Überblick handelt, der keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und eine rechtliche Beratung im Einzelfall durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben können wir keine Haftung übernehmen. Eine abschließende Rechtsberatung im Einzelfall ist allein der Rechtsanwaltschaft vorbehalten.
BaFin-Warnungen vor gefälschten Schreiben des Bundesfinanzministeriums und der britischen Finanzaufsichtsbehörde FCA
Das Bundesfinanzministeriums und der britischen Finanzaufsichtsbehörde FCA warnen aktuell vor gefälschten BMF-Schreiben (Bundesministeriums der Finanzen) bzw. Schreiben der britischen FCA mit BMF-Bezug.
Zwei verschiedene Varianten sind im Umlauf:
- Ein gefälschtes Schreiben mit dem Titel “Formal Notice of Final Statutory Tax Clearance Requirement and Reinstatement Assurance”. Die Personen werden aufgefordert, einen Betrag in Höhe von 550 € zu zahlen, mit dem Sie eine angebliche Sperrung des Bankkontos aufheben können. Begründet wird die Sperrung sowie due Zahlungsaufforderung damit, das dies eine gesetzliche Steuerfreigabeverpflichtung sei, die sich aus dem aktuellen steuerrechtlichen Compliance-Verpflichtungen ergeben.
Das Schreiben enthält eine gefälschte Unterschrift des Bundesminister der Finanzen Lars Klingbeil sowie des Parlamentarisches Staatssekretärs Dennis Rohde.
Die Warnmeldung der BaFin hierzu finden hier.
- Eine angebliche “Garantieerklärung” der britischen Finanzaufsichtsbehörde FCA (Financial Conduct Authority), de auch das Logo des Bundesministeriums der Finanzen beinhaltet. Hierbei handelt es sich ebenso um eine Fälschung. Als Kontaktierter wird man hier aufgefordert, einen Geldbetrag als Garantie, zum durchführen einer Transaktion, zu überweisen.
Die Warnmeldung der BaFin hierzu finden Sie hier.
Es wird geraten, derartige Angebote oder Aufforderungen sofort abzulehnen bzw. zu ignorieren.
Update: Fake-Rechnungen von IPON ACER - Preise deutlich erhöht
Durch eine deutliche Erhöhung des Zahlbetrages auf fast 2.000 €, welche im Vorjahr noch rund 820 €, 880 € und 980 € betragen, erlangen die Rechnungen inzwischen eine neue kriminelle Dimension.
Die Zielrichtung bzw. der Zahlungsgrund bleiben weiterhin unklar.
Bisher wurde als Firmensitz die Niederlande angegeben, inzwischen tauchen Amsterdam, Utrecht sowie Heerenveen auf. Außerdem werden inzwischen nicht nur niederländische Konten wie z. B. Revolutbank oder Rabobank eingesetzt, sondern auch spanischen Konten wie z. B. Openbank oder ein französisches Konto namens Qontobank.
Sollten Sie irrtümliche Zahlungen tätigen, wird empfohlen, eine Rückforderung bei der Empfängerbank geltend zu machen.
Nähere Informationen hierzu finden sie auf der Webseite des Deutschen Schutzverband für Wirtschaftskriminalität e. V..
Update: Web Domain Deutschland - Neue Fake-Rechnungen im Umlauf
Die Herkunft der Rechnungen, die als Anhang zu E-Mails bei Betroffenen eingehen, ist nach wie vor unklar. Essentielle Basisangaben wie Adresse fehlen vollständig.
Aufmachung und Layout entsprechen jedoch fast vollständig den bisher beobachteten Aussendungen. Rechtschreibfehler wiederholen sich weiterhin.
Das angegebene Konto für die Zahlungen, weisen diesmal auf Belgien hin und die Beträge belaufen sich im Schnitt auf 250 €.
Sollten Sie irrtümlich Zahlungen tätigen, sollte schnellstmöglich mit der Hausbank Kontakt aufgenommen werden.
Nähere Informationen hierzu finden sie auf der Webseite des Deutschen Schutzverband für Wirtschaftskriminalität e. V..
Ransomware AKIRA: Aktuelle Verschlüsselungsangriffe
Hierbei handelt es sich um eine der gegenwärtigsten und aktivsten Akteure im Bereich erpresserische Cyberangriffe. Auch in Baden-Württemberg sind einige klein- und mittelständische Unternehmen verübte Attacken der Gruppe dokumentiert, die oftmals mit gravierend betriebswirtschaftlichen Schäden, aufgrund angriffsbedingten Betriebsstörungen und Datenverlusten, verzeichnet werden.
Eine Informationssammlung, zusammengestellt von Internationalen Sicherheitsbehörden, mit Angriffstaktiken sowie Indikatoren zur Abwehr und Detektion finden Sie hier.
Häufig benutzt die Gruppe fehlkonfigurierte Firewall- und SSL-VPN-Dienste des Herstellers SonicWall. Sollten Sie in Ihrem Unternehmen Produkte des Herstellers verwenden, empfiehlt es sich die Polizei dringend die Beachtung und Herstellerempfehlung zu sicheren Konfigurationen sowie die üblichen und zeitnahen Updates durchzuführen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.
SIXTUS-Software: Fake-Rechnungen aus Emmen
Aktuell sind wieder betrügerische Mail mit gefälschten Rechnungen eines Unternehmens, dass sich “SIXTUS SOFTWARE” aus Emmen in der Niederlande bezeichnet, im Umlauf.
Es handelt sich hier um Beträge von 1.381,70 EUR.
Betroffene, die irrtümlich Zahlung geleistet haben, werden darum gebeten, schnellstmöglich ihre Hausbank zu kontaktieren, um die Überweisung rückgängig zu machen. Sollte es hierfür bereits zu spät sein, sollte die Rückforderung bei der niederländischen Empfängerbank angemeldet werden.
Nähere Informationen hierzu finden sie auf der Webseite des Deutschen Schutzverband für Wirtschaftskriminalität e. V..
Vorsicht: BaFin versendet keine Aufforderung zu Post-Ident-Verfahren
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) informiert, dass sie keine-Dokumente zu Post-Ident-Verfahren verschickt. Entsprechende Briefe im Namen der Aufsicht sind gefälscht. In den Briefen werden die Adressaten aufgefordert, ihre Identität per Post Ident zu legitimieren.
Europäische Betrugsbekämpfungskommission (EAFC)
Aktuell sind betrügerische E-Mails im Umlauf, die vorgeben, von der Überwachungsabteilung der Europäischen Betrugsbekämpfungskommission (EAFC) zu stammen. Sie erhalten eine Entschädigungszahlung in Höhe von 950.000,00 EUR, die als Entschädigung für Verluste/Schäden durch Betrug oder ähnlich entstandene Vorfälle dient.
Sie sollen Informationen wie Vollständiger Name, Land, Wohnanschrift, Telefonnummer, Alter und Beruf an folgende E-Mail-Adresse zu senden: organizationeu@europe.com
Bitte ignorieren sie diese E-Mail und schicken Sie keinesfalls sämtliche Informationen an die angegebene Adresse.
Unstimmigkeitsmeldung nach § 23a GwG
Aktuell sind betrügerische E-Mails im Umlauf, die vorgeben, vom Transparenzregister zu stammen. Dort werden sie dazu aufgefordert, die aktuelle Eintragung durch eine Berichtigung zu korrigieren.
Bitte ignorieren sie diese E-Mail und klicken Sie keinesfalls auf den Link und folgen Sie keinen Anforderungen, Zahlungen zu leisten oder Daten zu übermitteln.
Sollten Sie bereits auf den Link geklickt haben und Ihre Anmeldedaten eingegeben haben, ändern Sie unverzüglich Ihr Passwort.
Falsche Bescheide im Umlauf - Bundeszentralamt für Steuern
Aktuell sind betrügerische E-Mails im Umlauf, die vorgeben, vom Bundeszentralamt für Steuern zu stammen. Dort erhalten Sie einen Bescheid als Zahlungserinnerung, aufgrund von unterlassener Offenlegung von Umsatzzahlen im Geschäftsjahr 2023. Sollten der Betrag nicht bis zum genannten Datum als Zahlungseingang festgestellt werden, werden Sie sich vorbehalten, eine Vollstreckungs-Maßnahme gemäß §§ 254 ff. AO einzuleiten.
Auffallend ist außerdem, dass die Bankverbindung ins Ausland führt (irländische IBAN).
Warnung vor Fake-Rechnung des Städte-Verlags E. v. Wagner & J. Mitterhuber GmbH
Aktuell sind betrügerische E-Mails im Umlauf von dem “Städte-Verlag E. v. & J. Mitterhuber GmbH”, angeblich wegen Auslegung von Stadtinformationskarten. Sie finden in der Rechnung Kosten für die Anzeige sowie auch Satz-/Reprokosten und Auslieferungskosten..
Auffallend ist außerdem, dass die Firma angibt ihren Sitz in 70736 Fellbach zu haben, allerdings eine Telefonnummer mit der Vorwahl 0203 angeben.
Falsche Rechnungen im Umlauf - IPON ACER Europe
Aktuell sind wieder betrügerische Mails mit gefälschten Rechnungen eines Unternehmens, dass sich “IPON ACER Europe” aus Amsterdam bezeichnet, im Umlauf.
Der Anlass der Rechnung ist unklar, allerdings steht im Betreff der Rechnung ein Hinweis auf die Phase-1-Registrierung als verpflichtendes Verfahren für kommerzielle Unternehmen innerhalb der EU. Es heißt dass “die Zahlung innerhalb der angegebenen Frist erfolgen muss, da sie in direktem Zusammenhang mit unseren Richtlinien zur Sicherung geistigen Eigentums steht.” Die Rechnung erweckt einen hoheitlichen Charakter, aufgrund eines stilisierten Europa-Logos mit Sternen.
Es handelt sich hier um Beträge zwischen 828 und 879 EUR.
Auffallend ist außerdem, dass die Bankverbindung ins Ausland führt (niederländische IBAN).
Nähere Informationen hierzu finden sie auf der Homepage des Bundeszentralamts für Steuern.
DGUV-Präventionsmaßnahme 2025 - Schreiben und Zahlungsinformation beigefügt
Aktuell sind betrügerische E-Mails mit einer Fake-Rechnung im Zusammenhang mit den “Informationen zur neuen DGUV-Richtlinie” oder “DGUV-Präventionsmodul” im Umlauf. Sie werden aufgefordert einen sofort fälligen Betrag, nach Erhalt der E-Mail, an die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) zu entrichten, sowie eine Implementierung des Moduls bis zum 20.11.2025 vorzunehmen.
Die Mails und ihre Anhänge erwecken den Eindruck, von der DGUV beziehungsweise der Berufsgenossenschaft zu stammen, sie sind aber nicht echt. Auffallend ist außerdem, dass die Kontoverbindung ins Ausland führt (spanische IBAN)
Nähere Informationen finden Sie auf der Website des Deutschen Schutzverbandes gegen Wirtschaftskriminialität e.V.
Warnung vor Fake-Rechnungen der Web Domain Deutschland
Aktuell sind betrügerische E-Mails im Umlauf von der “Web Domain Deutschland”, angeblich von einem Website & Hosting Service. Sie finden in der Rechnung die angeblichen Einzelheiten zur Domain Registrierung für 2025/2026.
Auffallend ist außerdem, dass die Kontoverbindung ins Ausland führt (spanische IBAN) sowie falsche Rechtschreibung.
AGB-Verstoß - Bitte korrigieren Sie Ihre daten
Aktuell sind betrügerische E-Mails im Umlauf, die vorgeben, vom online.portal des Bundeszentralamts für Steuern zu stammen. Dort werden sie gebeten, aufgrund dessen regelmäßigen Datenaktualisierungen, Ihre steuerrelevanten Angaben zu überprüfen und zeitnah zu ergänzen. Diese Maßnahme soll einer Sicherstellung korrekter Angaben und der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben dienen.
Bitte ignorieren sie diese E-Mail und klicken sie keinesfalls auf den Link.
Zahlungsaufforderungen von IPON ACER
Aktuell kursieren Zahlungsaufforderungen von IPON ACER Europe, Amsterdam, für eine angeblich für alle kommerziellen Unternehmen in Europa zwingende „Phase-1-Registrierung“. Die geltend gemachte Summe ist nicht bei allen mir bekannt gewordenen Fällen identisch, bewegt sich aber in einer Größenordnung von zwischen 800 und 900 EUR.
Das DPMA warnt bereits in einer Warnmeldung vor betrügerischen Rechnungen und zählt dabei IPON Acer ausdrücklich auf: DPMA | Irreführende Zahlungsaufforderungen
Warnung vor Betrugsversuch im Namen der DGUV und BGN
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) warnt: Derzeit versenden Kriminelle E-Mails mit gefälschtem Absender der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Die Mails enthalten Anschreiben und Rechnung und richten sich an Betriebe aus dem Gastgewerbe. Die Betreffzeile lautet "Schreiben der DGUV zur Einführung des Präventionsmoduls 2025 - Handlungsbedarf" oder auch "Pflicht zur Teilnahme am DGUV-Präventionsmodul - jetzt umsetzen"
Die Mails und ihre Anhänge erwecken den Eindruck, von der DGUV beziehungsweise der Berufsgenossenschaft zu stammen, sie sind aber nicht echt.
Weiteführende Informationen finden Sie unter folgenden Links:
https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/betrugsversuch.jsp
https://www.bgn.de/presse/14-februar-2025-neue-betrugs-masche-mit-angeblichen-bgn-rechnungen?searchTerm=betrug
https://www.bgn.de/presse/14-februar-2025-neue-betrugs-masche-mit-angeblichen-bgn-rechnungen?searchTerm=betrug
Fake-Mails vom Bundeszentralamt für Steuern
Aktuell sind betrügerische E-Mails im Umlauf, die vorgeben, vom Bundeszentralamt für Steuern zu stammen. Zum Teil kommen diese Schreiben im Papier auf dem Postweg, oder in einer E-Mail, in der ein pdf-Dokument beigefügt ist, bei dem es sich angeblich um einen Bescheid vom Bundeszentralamt für Steuern handeln soll.
Angeschrieben werden Unternehmen, die angeblich ihren Offenlegungspflichten nicht nachgekommen sind, und das auch bei Unternehmen, die ohnehin nicht offenlegungspflichtig sind. Zum Teil geht es auch um einen angeblichen Verspätungszuschlag wegen der verspäteten Abgabe der Steuererklärung für 2023.
Die Aufmachung ist verblüffend echt, da die angegebene Adresse und Mailadresse die des echten Bundeszentralamts für Steuern ist, lediglich die Telefonnummer stimmt nicht überein. Daher überprüfen Sie die Mail möglichst genau.
Nähere Informationen hierzu finden sie auf der Homepage des Bundeszentralamts für Steuern.
Auftragsfalle "International Fairs Directory" (MULPOR Company S.R.L)
In der letzten Zeit hat ein inoffizielles Ausstellerverzeichnis verstärkt Aussteller angeschrieben, um für Einträge in einen Online-Ausstellerkatalog zu werben oder zur Datenaktualisierung aufzufordern.
Das Verzeichnis heißt "International Fairs Directory". Sitz des Unternehmens ist entweder Uruguay oder Costa Rica.
Wie bei den Angeboten des schon viele Jahre tätigen Expoguide mit Sitz in Mexiko ergibt sich auch hier nur aus dem Kleingedruckten, dass der Eintrag und die Datenaktualisierung nicht kostenfrei ist, sondern eine Zahlungsverpflichtung von 1.212 Euro jährlich auslöst.
Viele Aussteller gehen daher davon aus, dass der Eintrag oder die Datenaktualisierung kostenfrei ist, und schicken das Formular irrtümlich in dem beiliegenden frankierten Rückumschlag zurück. Erst wenn sie überraschenderweise eine Rechnung erhalten, bemerken sie die betrügerischen Absichten.
Wie bei den Angeboten des schon viele Jahre tätigen Expoguide mit Sitz in Mexiko ergibt sich auch hier nur aus dem Kleingedruckten, dass der Eintrag und die Datenaktualisierung nicht kostenfrei ist, sondern eine Zahlungsverpflichtung von 1.212 Euro jährlich auslöst.
Viele Aussteller gehen daher davon aus, dass der Eintrag oder die Datenaktualisierung kostenfrei ist, und schicken das Formular irrtümlich in dem beiliegenden frankierten Rückumschlag zurück. Erst wenn sie überraschenderweise eine Rechnung erhalten, bemerken sie die betrügerischen Absichten.
Deutsche Gerichte haben in zahlreichen Verfahren entschieden, dass Eintragungsangebote, die nicht eindeutig als kostenpflichtig erkennbar sind, wegen einer gezielten Irreführung wettbewerbswidrig und die Entgeltklauseln in den versendeten Formularen unwirksam sind.
International Fairs Directory ist nicht mit den Veranstaltern der aufgeführten Messen verbunden und handelt nicht in deren Auftrag. Ignorieren Sie daher das Schreiben und füllen Sie unter keinen Umständen das Formular aus. Haben Sie dieses bereits ausgefüllt und zurückgeschickt, ignorieren Sie darauf folgende Rechnungen, Zahlungsaufforderungen und Mahnungen.
Der Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e. V. (AUMA) hat auf seiner Website nützliche Hinweise für Aussteller zusammengestellt.
Offerte Branchenbucheintrag – Olea Marketing LLC
Der Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. (DSW) warnt aktuell vor E-Mails der Olea Marketing LLC, Cheyenne, Wyoming, USA.
Diesen E-Mails ist eine PDF-Datei mit einer sog. Eintragungsofferte Branchenbuch Baden-Württemberg (oder dem Namen jedes anderen Bundeslandes) beigefügt. In einem Kasten sind die Firmendaten des angeschriebenen Unternehmens voreingetragen. Diese sollen geprüft und per Unterschrift bestätigt werden.
Irreführung besteht insofern, dass es sich hierbei um eine kostenpflichtige Leistung handelt (900 Euro pro Jahr; Laufzeit zwei Jahre). Die Kostenpflichtigkeit der Leistung ist für den Angeschrieben nur schwer erkennbar. Lediglich im Fließtext des Formulars und abseits des Eyecatchers der vorgedruckten Daten erscheint ein entsprechender Hinweis. Vielmehr dürften die Betroffenen von einer Bestätigung im Rahmen eines bestehenden Vertragsverhältnisses oder einer kostenlosen Datenabfrage ausgehen. Zumal die E-Mails mit den Formularen "kalt", also ohne vorherigen Kontakt, bei den Betroffenen an.
Reagieren Sie nicht auf diese E-Mail, füllen Sie das Dokument nicht aus und unterschreiben Sie nicht, dann passiert Ihnen nichts.
Wenn aber eine Unterschrift geleistet wird, erhalten die Adressaten eine Rechnung von der ProConcepta GmbH aus Basel (Schweiz).
Sollten Sie irrtümlich eine Unterschrift geleistet haben, erklären Sie die Anfechtung auf dem kürzesten elektronischen Weg nach Cheyenne und halten Sie diese dann dem Baseler Inkassounternehmen ebenfalls auf elektronischem Weg entgegen, verbunden mit dem Hinweis auf die Ablehnung der Zahlung!
Bislang hat der Schutzverband keine Hinweise darauf, dass im Falle der Zahlungsverweigerung auf die Schweizer Rechnungen ein Gerichtsverfahren gegen Betroffene eingeleitet würde. Da sich dies aber für die Zukunft nicht ausschließen lässt, bittet der Schutzverband um entsprechende Hinweise.
Nähere Informationen hierzu finden Sie auch auf der Homepage des DSW Branchenbuch Baden-Württemberg jetzt in den USA verlegt? | Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V.
Kölner Masche: Betrugsanrufe aus Wilmington, Delaware
Durch das Mitschneiden von Telefongesprächen konstruieren Betrüger eine vertragliche Zustimmung, die so nie stattgefunden hat.
Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. warnt vor sogenannter Kölner Masche. Das Geschäftsmodell besteht aus "kalten" Anrufen, bei denen Betroffenen eine Bestätigung bereits veröffentlichter Daten entlockt wird. Tatsächlich wird das "Ja" des angerufenen Opfers derart sinnentstellt, dass es als Bestätigung eines neuen Anzeigenvertrags wirkt. Im Zweifel wird das Gespräch aufgezeichnet und so zusammengeschnitten, dass die Bestätigung an der richtigen Stelle erscheint.
Um einer strafrechtlichen Verfolgung zu entgehen, haben viele Betreiberfirmen inzwischen Ihren Sitz und das eingeschaltete Callcenter ins Ausland verlegt:
- FM Focus Marketing LLC, Rechnung von einer Berliner Werbeagentur, 427 N. Tatnall Street, Wilmington, DE 19801
- Vision Graphic Media LLC, 1226 N. King Street, Wilmington, DE 19801
Legen Sie sofort auf und sperren Sie die Rufnummer am eigenen Gerät. Ist im Gespräch ein "Ja" gefallen und wird daraufhin eine Rechnung gesandt, gilt: Der angeblich geschlossene Vertrag kann und sollte wegen arglistiger Täuschung vorsorglich angefochten und hilfsweise gekündigt werden.
Nähere Informationen finden Sie auf der Website des Deutschen Schutzverbandes gegen Wirtschaftskriminialität e.V.
Fake-Abmahnungen durch vermeintlichen Hamburger Rechtsanwalt
Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. (DSW) beobachtet derzeit Abmahnungen eines vermeintlichen Rechtsanwalts Manuel Holleis, Jungfernstieg 40, 20354 Hamburg wegen urheberrechtlicher Verstöße im Namen der Universal Pictures International Germany GmbH.
Nach Auffassung des DSW handelt es sich um einen Phishing-Versuch. Der Adressat wird zur Zahlung einer Vergleichsgebühr in Höhe von rund 1000 € aufgefordert und soll sich hierzu auf einer Internetseite einloggen bzw. identifizieren.
Achtung: Diesen Rechtsanwalt gibt es nicht – das bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis listet ihn nicht.
Ignorieren Sie die Abmahnung, loggen Sie sich nicht ein und bezahlen Sie unter keinen Umständen die geforderte Geldsumme!
Wenden Sie sich, wenn Sie eine solche Rechnung erhalten haben, gerne mit einer Kopie des Dokuments an ihre IHK oder direkt an den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V., um eine Rückverfolgung zu ermöglichen.
Ignorieren Sie die Abmahnung, loggen Sie sich nicht ein und bezahlen Sie unter keinen Umständen die geforderte Geldsumme!
Wenden Sie sich, wenn Sie eine solche Rechnung erhalten haben, gerne mit einer Kopie des Dokuments an ihre IHK oder direkt an den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V., um eine Rückverfolgung zu ermöglichen.
Weitere Informationen zur gefälschten Abmahnung stellt der DSW auf seiner Internetseite zur Verfügung: https://www.dsw-schutzverband.de/news/neue-fake-abmahnungen-von-hamburger-rechtsanwalt
Warnung vor Betrugsversuch im Namen der DGUV und BGN
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) warnt: Derzeit versenden Kriminelle E-Mails mit gefälschtem Absender der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Die Mails enthalten Anschreiben und Rechnung und richten sich an Betriebe aus dem Gastgewerbe. Die Betreffzeile lautet "Schreiben der DGUV zur Einführung des Präventionsmoduls 2025 - Handlungsbedarf" oder auch "Pflicht zur Teilnahme am DGUV-Präventionsmodul - jetzt umsetzen"
Die Mails und ihre Anhänge erwecken den Eindruck, von der DGUV beziehungsweise der Berufsgenossenschaft zu stammen, sie sind aber nicht echt.
Weiteführende Informationen finden Sie unter folgenden Links:
https://www.dguv.de/de/mediencenter/pm/betrugsversuch.jsp
https://www.bgn.de/presse/14-februar-2025-neue-betrugs-masche-mit-angeblichen-bgn-rechnungen?searchTerm=betrug
https://www.bgn.de/presse/14-februar-2025-neue-betrugs-masche-mit-angeblichen-bgn-rechnungen?searchTerm=betrug
„Registrierung“ im Handelsregister Falsche Rechnungen
Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) warnt vor betrügerischen Formularen zur Unternehmensregistrierung. Diese erwecken den Eindruckt, eine Zahlung von 189 Euro sei erforderlich, um das eigene Unternehmen offiziell ins Handelsregister einzutragen.
Die Schreiben nutzen einen gefälschten Bundesadler sowie die Deutschlandflagge, um Seriosität vorzutäuschen. Über einen QR-Code werden Empfänger auf eine Zahlungsseite weitergeleitet, die auch Kreditkartenzahlung akzeptiert.
Der DSW warnt ausdrücklich davor, diese Seite aufzurufen oder Zahlungsdaten einzugeben. Die Identität des Anbieters bleibt bewusst verschleiert, was eine erhöhte Missbrauchsgefahr darstellt.
Unternehmen sollten solche Schreiben ignorieren und sich im Zweifelsfall direkt bei offiziellen Stellen erkundigen.
Massenhafte Abmahnungen der „Kanzlei Schneider“
Derzeit werden wieder vermehrt Abmahnungen wegen möglicher Verstöße gegen die DSGVO an Unternehmen verschickt. Absender ist angeblich eine “Kanzlei Schröder”, allerdings mit der Mailkennung und info@sendemail48.com.
Die IT-Recht Kanzlei aus München hat folgende Meldung dazu veröffentlicht: Massenhafte Abmahnungen der „Kanzlei Schneider“ – was steckt dahinter?
Fazit: Die Anforderungen an eine „ordentliche“ Abmahnung werden hier so offensichtlich nicht erfüllt, dass ein abgemahntes Unternehmen gar nicht reagieren sollte, jedenfalls nicht gegenüber den Abmahnern. Selbstverständlich ist aber eine solche „Abmahnung“ ein guter Anlass, um nochmal zu prüfen, ob auf der eigenen Webseite tatsächlich alle datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden.
Kostenpflichtiger Branchenbucheintrag „Firmeneintrag Bayern"
Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. (DSW) warnt aktuell vor Formularfallen, die scheinbar aus den USA stammen, was sich allerdings erst aus dem Impressum der Internetseite ergibt (firmeneintrag.net). Danach bezeichnet sich das Unternehmen als Weko Media LLC mit Sitz in Albuquerque, New Mexico.
Die Formulare (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 85 KB) sind überschrieben mit "Firmeneintrag Bayern" (oder den Namen eines anderen deutschen Bundeslands). Der Empfänger wird mit dem Formular aufgefordert, seine – vorgedruckten – Firmendaten zu bestätigen bzw. zu korrigieren. Mit Unterschrift und Rücksendung des Formulars per Fax (Schweizer Faxnummer!) soll jedoch ein Vertrag für einen kostenpflichtigen Eintrag in einem Branchenbuch zustande kommen.
Nach Eingang der Unterschrift erhält das betroffene Unternehmen eine Rechnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 349 KB) in Höhe von 1.800 Euro für eine Laufzeit von zwei Jahren, und zwar von der KVG Kreditoren Verwaltungs-Gesellschaft AG mit Sitz in Herisau, Appenzell, Schweiz. Die Zahlung soll auf ein Schweizer Konto erfolgen.
Der Schutzverband rät Betroffenen, die aufgrund einer Täuschung unterschrieben haben, zur Anfechtung des Vertrags.
Das Anfechtungsschreiben sollte bereits unter Kostengesichtspunkten ausschließlich per E-Mail und per Fax an die Weko Media LLC gerichtet werden und ergänzend noch der KVG Kreditoren Verwaltungs-Gesellschaft AG entgegengehalten werden - dies ebenfalls per E-Mail und per Fax.
Bislang gibt es keine Hinweise auf Klageverfahren bei Zahlungsverweigerung. Sollte es wider Erwarten zu solchen Klageverfahren kommen, bittet der Schutzverband im Interesse weiterer Betroffener um entsprechende Hinweise!
Weiterführende Informationen finden Sie unter Firmeneintrag Bayern - weitere Formularfalle aus den USA | Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (dsw-schutzverband.de)
Formularfalle: Gewerberegistereinträge
Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) warnt vor Formularfallen, die mit Gewerberegister überschrieben sind. Bei zwei aktuell im Umlauf befindlichen Angebotsformularen werde auf irreführende Weise für Einträge in Gewerberegistern geworben. Als Absender werden Gewerberegister AI Office, Düsseldorf bzw. Gewerberegister NIKTA Foundation, Sofia, Bulgarien, genannt. Oben links enthalten beide Formulare den Hinweis „Gewerberegister Handel Handwerk Industrie“.
Entsprechend dem „klassischen“ Muster solcher Formularfallen ist ein vorausgefüllter Überweisungsträger beigefügt.
Der Schutzverband, mit dem die IHK München in solchen Fällen zusammenarbeitet, warnt ausdrücklich vor Zahlungen auf derartige Formulare. Betroffene sollten stets wachsam sein und insbesondere bei der Zusendung zahlreicher Formulare innerhalb kurzer Zeit, beispielsweise im Rahmen einer Firmengründung, nicht in einen „Automatismus“ verfallen.
Prüfen Sie jede vermeintliche Rechnung genau und bleiben Sie sensibilisiert im Hinblick auf Details im Kleingedruckten. Sollten Sie Zweifel an der Echtheit einer solchen Aussendung haben, kontaktieren Sie bitte Ihre IHK.
