Steuerschuldumkehr bei Lieferung von Mobilfunkgeräten, integrierten Schaltkreisen und Tablets
Für die Lieferung von Mobilfunkgeräten, integrierten Schaltkreisen und Tablets gilt das Verfahren der sogenannten Steuerschuldumkehr. Das Prinzip beinhaltet, dass der Lieferant anders als bei sonstiger Ware nicht offen mit Umsatzsteuer abrechnet und der Rechnungsempfänger hieraus die Vorsteuer zieht. Für Lieferungen der genannten Warengruppen geht vielmehr die Steuerschuld auf den Abnehmer über.