Nr. 6709150
IHK Ulm

Internationales Steuerrecht

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Wann muss mit dem Einbehalt von Quellensteuer bei der Abrechnung ins Ausland gerechnet werden? Hier finden Sie mehr dazu.

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Unternehmensgruppen, die der Globalen Mindeststeuer unterliegen, müssen spätestens zum 30. Juni 2026 einen Mindeststeuerbericht für das Berichtsjahr 2024 abgeben. Da der Austausch der bei einer Finanzverwaltung zentral einzureichenden Berichte nicht immer zwischen den beteiligten Finanzverwaltungen möglich ist, hat die OECD am 12. Mai 2026 Erleichterungen geschaffen, damit Unternehmen nicht in allen betroffenen Staaten jeweils separate Mindeststeuerberichte abgeben müssen.