IHK Ulm
Neue Größenklassen für Betriebsprüfungen ab 2027
Das Bundesministerium der Finanzen legt die Abgrenzungsmerkmale der Größenklassen gemäß der Betriebsprüfungsordnung zum 1. Januar 2027 fest und erhöht dabei die Schwellenwerte für Großbetriebe.
Die Betriebsprüfungsordnung teilt Unternehmen in die Größenklassen Großbetriebe (G), Mittelbetriebe (M), Kleinbetriebe (K) und Kleinstbetriebe ein. Diese Einordnung bestimmt, wie häufig ein Betrieb von der Finanzverwaltung geprüft wird.
Ab 1. Januar 2027 gelten laut Schrieben des BMF vom 27. April 2026 z.B. Handelsbetriebe ab Umsatzerlösen von 14,7 Millionen Euro (bislang 14 Mio. Euro) oder ab einem steuerlichen Gewinn von 840.000 Euro (bislang 800.000 Euro) als Großbetriebe, bei denen grundsätzlich eine Anschlussprüfung vorgesehen ist.
Ab 1. Januar 2027 gelten laut Schrieben des BMF vom 27. April 2026 z.B. Handelsbetriebe ab Umsatzerlösen von 14,7 Millionen Euro (bislang 14 Mio. Euro) oder ab einem steuerlichen Gewinn von 840.000 Euro (bislang 800.000 Euro) als Großbetriebe, bei denen grundsätzlich eine Anschlussprüfung vorgesehen ist.
Die Schwellenwerte, ab denen Betriebe als Klein- oder Mittelbetriebe qualifiziert werden, bleiben dagegen unverändert.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2027 wird zudem die Schwelle angehoben, ab der in Fällen mit bedeutenden Überschusseinkünften die Erfassung als Mittelbetrieb erfolgt. Diese Schwelle beträgt derzeit 500.000 Euro und erhöht sich zum 1. Januar 2027 auf 750.000 Euro.
Stand: Juni 2026
