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IHK Ulm

EU-DSGVO

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Wir haben hier für Sie die wichtigsten und häufigsten Fragen und Antworten („FAQs“) zu den Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zusammengestellt, so dass Sie einfach und konkret erfahren, was Sie in Ihrem Betrieb datenschutzrechtlich tun müssen.

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Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) trifft keine inhaltlichen Regelungen zum Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis, sondern überlässt es dem nationalen Gesetzgeber, hierzu Vorschiften zu erlassen. Der deutsche Gesetzgeber hat das innerhalb der Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) mit § 26 getan.

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Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erhöht zwar die Anforderungen an den Datenschutz, vieles ist aber bisher schon geltende Rechtslage in Deutschland nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Nachfolgend soll an einem praktischen Beispiel des Muster-Unternehmens dargestellt werden, welche Anforderungen sich (neu) aus der DSGVO ergeben.

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Nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) unterliegen Unternehmen im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten folgenden Pflichten: der Meldepflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde gemäß Art. 33 und der Benachrichtungspflicht des Betroffenen gemäß Art. 34. Diese Pflichten sind im Vergleich zu der bisher geltenden Regelung des § 42a Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) umfangreicher.

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Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) betont die Verantwortlichkeit, die Unternehmen für die Einhaltung des Datenschutzes haben. Sie müssen nachweisen können, dass ihre Datenverarbeitung datenschutzkonform ist. Umfangreiche Pflichten zur Dokumentation sollen dies sicherstellen.

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Die Anwendbarkeit der DS-GVO ab 25. Mai 2018 bringt eine europaweite Verpflichtung zur Bestellung eines bDSB mit sich. Der bDSB ist zwingend zu bestellen, wenn die Kerntätigkeit des Verantwortlichen in Verarbeitungsvorgängen besteht, welche aufgrund Art, Umfang und/oder Zweck eine umfangreiche regelmäßige und systematische Beobachtung personenbezogener Daten erforderlich machen.

Datenschutz

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verknüpft Datenschutz und Datensicherheit eng miteinander. Schutz und Technik sind nicht nur bei den technisch-organisatorischen Maßnahmen miteinander verbunden, wie es bisher bei Paragraf 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und seiner Anlage der Fall war.