Nr. 6601644
IHK Ulm

Auskünfte zum Datenschutz

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Für Datentransfers in Drittstaaten gelten strenge Voraussetzungen. Nach zwei gescheiterten Anläufen gibt es nun im Datenverkehr mit den USA einen Datenpakt: EU.U.S. Data Privacy Framework. Dazu hat die EU-Kommission einen Angemessenheitsbeschluss gefasst, der mehr Rechtssicherheit und Klarheit für den Verkehr mit Daten mit den USA bringt.

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Am 26. April 2019 ist das neue Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) in Kraft getreten. Das neue Gesetz verschärft die Anforderungen an die Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.

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Die europäische Verordnung „Digital Service Act“ (DSA) soll mehr Sicherheit und Verantwortung im Online-Umfeld herbeiführen. Auf Anbieter sehr großer Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen finden bereits seit dem 25. August 2023 die ihnen auferlegten Pflichten in Bezug auf den Umgang mit systemischen Risiken Anwendung.

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Der Data Act, eine europäische Verordnung, ist am 11. Januar 2024 in Kraft getreten und ist nach einer zwanzigmonatigen Umsetzungsfrist ab dem 12. September 2025 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten anwendbar.

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Seit Ablauf der Übergangsphase zum 31. Dezember 2020 ist das Vereinigte Königreich (VK) nicht mehr Teil des europäischen Binnenmarktes und der Zollunion.