Nr. 6708532
IHK Ulm

Beendigung von Arbeitsverträgen

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Die außerordentliche Kündigung aufgrund einer im Internet gegen Gebühr erworbenen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne Arztgespräch ist wirksam. Dies hat das Landesarbeitsgericht Hamm entschieden.

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Die Grundlage eines jeden Beschäftigungsverhältnisses ist der Arbeitsvertrag. Dies ist ein privatrechtlicher, gegenseitiger Austauschvertrag, durch den sich im Wesentlichen der Arbeitnehmer zur Leistung von Arbeit und der Arbeitgeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichten.

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Mit der Abmahnung rügt der Arbeitgeber ein konkretes Fehlverhalten des Arbeitnehmers und warnt ihn mit der Androhung der Kündigung vor weiteren Verstößen.

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