Nr. 6709116
IHK Ulm

Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses

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Bis zum 7. Juni 2026 muss Deutschland die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht umsetzen. Ziel ist es, geschlechtsspezifische Lohnunterschiede aufzudecken, zu verhindern und bestehende Unterschiede auszugleichen. Ein konkreter Gesetzentwurf liegt derzeit noch nicht vor. Dennoch sollten Arbeitgeber bereits jetzt aktiv werden, da die Richtlinie weitreichende Informations- und Berichtspflichten vorsieht.

Recht aktuell

Arbeitgeber müssen künftig bei Einstellungen von Mitarbeitern mehr Informationen geben als dies bisher notwendig war. Die Neuregelung ist am 1. August 2022 in Kraft getreten.

Arbeitsrecht

Durch Homeoffice im Ausland kann im Einzelfall im Zielland eine steuerrechtliche Betriebsstätte begründet werden. Der Artikel beleuchtet die notwendigen Prüfungsschritte.

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Grundlage für den Abschluss eines Werkvertrages sind die §§ 631 ff BGB. Davon abzugrenzen ist der Dienst- bzw. Arbeitsvertrag, der in den §§ 611 fff BGB geregelt ist.

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Die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmern und Selbständigen ist oft schwierig. Sie hat aber weitreichende Folgen für die vertraglichen Beziehungen. Die Pflicht zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) besteht nur bei Arbeitnehmern.

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In diesem Merkblatt finden Sie Fragen, Antworten sowie Tipps für Arbeitgeber zur Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen in Deutschland