INNOVATION UND DIGITALISIERUNG

Der KI-Service Desk der Bundesnetzagentur: Ihre Anlaufstelle rund um die KI-Verordnung

Künstliche Intelligenz hält Einzug in nahezu alle Betriebsprozesse – vom Chatbot im Kundenservice bis zur KI-gestützten Bewerbervorauswahl. Zugleich wachsen die regulatorischen Anforderungen: Die europäische KI-Verordnung ist seit August 2024 in Kraft und gilt schrittweise, vollständig ab August 2027.
Mit dem „Gesetz zur Marktüberwachung und Innovationsförderung von künstlicher Intelligenz" (KI-MIG), in Kraft getreten am 29. Juli 2026, hat der Gesetzgeber die Bundesnetzagentur zur zentralen Anlaufstelle, Marktüberwachungsbehörde und Beschwerdestelle für die KI-Verordnung in Deutschland bestimmt. Für Unternehmen heißt das konkret: Es gibt jetzt eine niederschwellige, offizielle Stelle, an die Sie sich mit allen Fragen zur KI-Regulierung wenden können.

Was der KI-Service Desk für Sie tut

Der KI-Service Desk der Bundesnetzagentur richtet sich an alle Unternehmen, Behörden und Organisationen, die KI einsetzen oder entwickeln – ausdrücklich mit Blick auf KMU und Start-ups. Er bietet:
  • KI-Compliance Kompass: ein Online-Tool zur ersten Einschätzung, ob und in welchem Umfang die KI-Verordnung für Ihre KI-Systeme relevant ist – und welcher Risikoklasse sie zuzuordnen sind
  • FAQ mit allen Antworten auf einen Blick: kompakt aufbereitete Infos zur Verordnung
  • Kontaktformular: wenn Ihre Frage in den FAQ nicht beantwortet wird
  • Hinweispapier „KI-Kompetenzen nach Artikel 4 KI-Verordnung": Unterstützung beim Aufbau der geforderten KI-Kompetenz im Unternehmen
  • Zentrale Links und Downloads: u. a. EU-Leitlinien zur Definition von KI-Systemen, zu verbotenen KI-Praktiken und der EU-Praxisleitfaden zu GPAI-Modellen
  • Veranstaltungen und Formate: u. a. die Unternehmenssprechstunde „Coffee with the regulator" (nächster Termin: 19. November) und die KI-Standardisierungskonferenz am 1. Dezember in Mainz
Ergänzend bereitet die Bundesnetzagentur ein KI-Reallabor vor: Dort sollen KMU innovative KI-Systeme in einer kontrollierten Umgebung entwickeln, testen und validieren können – mit regulatorischer Begleitung auf dem Weg zur Markteinführung.

Der rechtliche Rahmen in Kürze

Der KI-Service Desk unterstützt Sie bei der Einhaltung folgender Grundsätze der KI-Verordnung:
  • Ziel: vertrauenswürdige KI in der EU fördern – Innovationen ermöglichen, Risiken minimieren und Gesundheit, Sicherheit sowie Grundrechte schützen
  • Risikobasierter Ansatz: KI-Systeme werden nach Einsatzgebiet und Risiko eingestuft. Von den meisten Systemen geht kein oder nur ein geringes Risiko aus – je höher das Risiko, desto strenger die Anforderungen an Transparenz, Sicherheit und Compliance
  • KI-Kompetenz (Art. 4): Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihr Personal ausreichend KI-Kompetenz aufweist
  • Zuständigkeiten: Für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI), etwa große Sprachmodelle, ist das KI-Büro der Europäischen Kommission zuständig; in Deutschland übernimmt die Bundesnetzagentur die Marktüberwachung, wobei etablierte Fachbehörden (z. B. BaFin, Landesmedienanstalten) in ihren Bereichen zuständig bleiben

Ihre nächsten Schritte

  1. Nutzen Sie den KI-Compliance Kompass für eine erste Einschätzung Ihrer KI-Systeme
  2. Prüfen Sie das Hinweispapier zu KI-Kompetenzen (Art. 4 KI-VO)
  3. Bei offenen Fragen: Kontaktformular des KI-Service Desk nutzen oder zur Unternehmenssprechstunde anmelden
  4. Gern beraten wir Sie ergänzend bei der IHK Ulm zur Einordnung Ihrer Pflichten
→ Alle Angebote des KI-Service Desk: www.bundesnetzagentur.de/ki