Erstattung zurückgezahlter Corona-Soforthilfen in Baden-Württemberg
Der Landtag des Landes Baden-Württemberg hat den Rechtsrahmen geschaffen, um (unrechtmäßig) zurückgeforderte bzw. zurückgezahlte Corona‑Soforthilfen an die betroffenen Unternehmen zurückzuerstatten. Dies erfolgt über einen eigenständigen Ausgleichsanspruch. Es ist aber noch keine Antragstellung möglich. Die IHK Ulm informiert über den aktuellen Sachstand und die nächsten Schritte.