IHK Ulm

Neue NIS2-Registrierungspflichten für Unternehmen

Die Aufsichtsbehörde SARA hat ein neues Dekret erlassen. Ab jetzt müssen die Unternehmen bei einer NIS2-Registrierung neue Informationen angeben.
Die Behörde hat eine Verordnung (SARA-Verordnung Nr. 8/2025., VIII. 21.) erlassen, die den Informationsumfang, die Unternehmen bei der NIS2-Registrierung angeben müssen, ändert. Die Änderung betrifft sowohl neue als auch bestehende Registrierungen. Seit dem 22. August 2025 müssen Unternehmen, die sich bei SARA registrieren, zusätzlich zu den bereits erforderlichen Informationen die Gesamtzahl der elektronischen Informationssysteme angeben. Unternehmen, die bereits bei SARA registriert sind, müssen die Anzahl der elektronischen Informationssysteme vor dem 31. Dezember 2025 übermitteln.
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Quelle: GTAI
Stand: August 2025