IHK Ulm

Abbau des Zahlungsausfallrisikos für Moldaus Exporteure

Die Steigerung und Diversifizierung von Exporten ist eine zentrale Priorität der moldauischen Regierung. Unternehmen in Moldau, die ihre Aktivitäten im Ausland ausweiten wollen, fehlt jedoch ein grundlegendes Instrument: eine Absicherung gegen das Risiko von Zahlungsausfällen ausländischer Kunden. Dies ist insbesondere für Unternehmen relevant, die neue Märkte erschließen oder mit neuen Kunden Geschäftsbeziehungen aufnehmen. Kurzfristige Exportkreditrisiken werden normalerweise von privaten Versicherern abgedeckt; eine solche Versicherung ist in Moldau jedoch nicht verfügbar. Eine staatlich abgesicherte Exportkreditgarantie könnte Unternehmen dabei unterstützen, neue Märkte zu erschließen, wettbewerbsfähige Zahlungsbedingungen anzubieten und Zugang zu Betriebsmittelfinanzierung zu erhalten.

Zahlungsausfallrisiken beschränken Exporte

Um Exporte zu steigern und zu diversifizieren, müssen moldauische Unternehmen neue Kunden gewinnen und international wettbewerbsfähige Geschäftsbedingungen anbieten. Aus den Gesprächen des GET mit Exporteuren, Banken und öffentlichen Institutionen ergaben sich drei zentrale Probleme für Exporteure: das Risiko von Zahlungsausfällen, ein begrenzter Zugang zu Finanzierungen und ein Mangel an verlässlichen Informationen über ausländische Käufer.
  • Exporteure berichteten von Fällen, in denen Käufer insolvent wurden oder Zahlungen ausblieben. Daher vermeiden viele Exporteure Geschäfte mit neuen Käufern, verlangen Vorauszahlungen oder gewähren nur sehr kurze Zahlungsbedingungen. Diese Vorsichtsmaßnahmen verringern zwar das Zahlungsausfallrisiko, können jedoch die Wettbewerbsfähigkeit moldauischer Exporteure gegenüber ausländischen Wettbewerbern beeinträchtigen, die längere Zahlungsbedingungen anbieten.
  • Die Gewährung längerer Zahlungsfristen führt zudem zu zusätzlichem Finanzierungsbedarf. Exporteure müssen Produktion und Lieferung finanzieren, bevor sie die Zahlung des ausländischen Käufers erhalten. Strenge Anforderungen an Kreditsicherheiten erschweren Exporteuren den Zugang zu Betriebsmittelfinanzierung. Moldauische Banken verlangen in der Regel Immobilien oder Sachanlagen als Sicherheiten und akzeptieren keine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Viele Unternehmen haben bereits einen Großteil ihrer verfügbaren Sicherheiten für bestehende Kredite verpfändet. Infolgedessen fehlt es Unternehmen mit guten Exportchancen möglicherweise an der notwendigen Liquidität, um Produktion zu steigern, größere Aufträge anzunehmen oder längere Zahlungsfristen anzubieten. Moldau verfügt bereits über mehrere öffentliche Finanzierungsprogramme. Kreditgarantiefonds der Organisation für Unternehmensentwicklung (ODA), das Programm „373“ und FACEM können Investitionen und Betriebsmittelfinanzierungen unterstützen. Diese Instrumente schützen Exporteure jedoch nicht vor Zahlungsausfällen ausländischer Käufer und bieten keine Absicherung, die an Exportforderungen gekoppelt ist.
  • Exporteure haben zudem Schwierigkeiten, verlässliche Informationen über potenzielle ausländische Kunden und Länderrisiken zu erhalten. Unternehmen können solche Informationen für einzelne Transaktionen erwerben, was moldauische Unternehmen jedoch für kostspielig halten. Internationale Anbieter von Kreditinformationen und -versicherungen sind auf dem moldauischen Markt nicht tätig. Ohne verlässliche Informationen über die finanzielle Situation und Zahlungshistorie eines potenziellen Käufers könnten Unternehmen unnötige Risiken eingehen oder auf gute Exportmöglichkeiten verzichten.

Kurzfristige Exportkreditgarantien

Eine Exportkreditgarantie schützt Exporteure, wenn ein ausländischer Käufer die gelieferte Ware nicht bezahlt. Sie deckt einen hohen Anteil, in der Regel 85%, der ausstehenden Exportforderungen ab, während der Exporteur den verbleibenden Verlust trägt. Der Versicherungsschutz umfasst kommerzielle Risiken wie Insolvenz oder langwierigen Zahlungsverzug sowie bestimmte politische Risiken, die eine Zahlung verhindern. Vor der Genehmigung der Garantie prüft der Anbieter den Käufer, das Bestimmungsland und die vorgeschlagenen Zahlungsbedingungen. Im Falle einer Genehmigung werden in der Vereinbarung festgelegt, welche Risiken abgedeckt sind, welche Prämie der Exporteur zu zahlen hat, wie hoch der Deckungsanteil ist und unter welchen Bedingungen ein Anspruch geltend gemacht werden kann. Wenn der Käufer nicht zahlt, muss der Exporteur den Anbieter benachrichtigen und die erforderlichen Schritte zur Eintreibung der Zahlung unternehmen. Bleibt die Zahlung weiterhin aus, wird nach Ablauf der Wartefrist eine Entschädigung gezahlt, sofern der Exporteur die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt hat.

Relevanz für Moldau

Eine Exportkreditgarantie könnte Exporteure auf drei Arten unterstützen. Erstens würde sie das Risiko bei Geschäften mit neuen oder wenig bekannten Käufern verringern. Zweitens könnten Unternehmen ihren Kunden längere Zahlungsfristen anbieten. Drittens könnte sie den Zugang zu Betriebsmittelfinanzierung erleichtern. Dazu könnte der Exporteur die Rechte an der garantierten Forderung sowie an möglichen künftigen Entschädigungszahlungen an eine teilnehmende Bank übertragen. Die Bank könnte die Garantie bei der Finanzierung von Produktion und Lieferung als Sicherheit berücksichtigen.
Exportkreditgarantien können sowohl kurzfristige Transaktionen mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren als auch mittel- und langfristige Geschäfte abdecken. Mittel- und langfristige Garantien kommen vor allem bei Investitionsgütern und größeren, investitionsbezogenen Exporten zum Einsatz. Da moldauische Exportgeschäfte typischerweise Zahlungsfristen von zwei Wochen bis drei Monaten aufweisen, wäre insbesondere eine kurzfristige Lieferantenkreditgarantie relevant. Besonders nützlich wäre eine solche Garantie für Unternehmen, die neue Märkte erschließen, Geschäftsbeziehungen mit neuen Käufern aufnehmen oder längere Zahlungsfristen anbieten. Obwohl rund 68% der moldauischen Exporte in die EU gehen, bleibt das kommerzielle Käuferrisiko relevant.

Lücke im privaten Versicherungsmarkt und EU-Regeln

In den meisten entwickelten Märkten decken private Versicherer kurzfristige Geschäftsrisiken im Zusammenhang mit ausländischen Käufern ab. Staatlich unterstützte Exportkreditagenturen greifen in der Regel nur dann ein, wenn keine private Deckung verfügbar oder diese unzureichend ist. Private Versicherungsoptionen scheinen für moldauische Exporteure praktisch nicht verfügbar zu sein. Daher könnte eine öffentliche Exportkreditgarantie diese Lücke schließen, ohne mit privaten Versicherern zu konkurrieren und somit, ohne gegen die EU-Beihilfevorschriften zu verstoßen. Da Moldau auf den EU-Beitritt zusteuert, sollte das Produkt von Anfang an im Einklang mit den EU-Anforderungen gestaltet werden. Die EU-Vorschriften lassen in solchen Fällen Ausnahmen zu, und kurzfristige Exportkreditgarantien könnten auch zum Schutz von Exporten in sogenannte vorübergehend nicht marktfähige Risiken, d. h. in EU- und Kern-OECD-Länder, gewährt werden. Die kroatische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (HBOR) und die staatliche lettische Entwicklungsfinanzierungsinstitution ALTUM sind zwei Beispiele für öffentliche Institutionen, die kurzfristige Exportrisiken auch in EU- und Kern-OECD-Märkten abdecken.
Moldau sollte daher nachweisen, dass kein geeigneter privater Versicherungsschutz verfügbar ist, und das Produkt einschließlich seiner Prämien, Wartefristen und sonstigen Bedingungen so ausgestalten, dass es den EU-Anforderungen entspricht.

Umsetzung über die ODA

Die EU-Reformagenda im Rahmen des moldauischen Wachstumsplans 2025–2027 sieht die ODA als zuständige Institution für die Einführung einer Exportkreditgarantie vor. Auch in den Konsultationen mit relevanten Akteuren wurde sie als am besten geeignete Institution identifiziert. Dafür benötigt die ODA ein klares Mandat für Exportfinanzierung sowie Kapazitäten für Risikoprüfung, Bewertung ausländischer Käufer und Schadensabwicklung. Informationen zu Käufer- und Länderrisiken könnte sie über die Zusammenarbeit mit anderen Exportkreditagenturen oder spezialisierten Anbietern beziehen. Zudem wären ausreichendes Kapital und staatliche Rückendeckung erforderlich. Die Exportkreditgarantie sollte organisatorisch von den übrigen Aktivitäten der ODA getrennt werden.

Ausblick

Eine kurzfristige Exportkreditgarantie würde moldauische Exporteure dabei unterstützen, Zahlungsausfallrisiken abzusichern, bessere Zahlungsbedingungen anzubieten und Zugang zu Betriebsmittelfinanzierung zu erhalten. Moldau sollte dabei schrittweise vorgehen und das Instrument zunächst in begrenztem Umfang einführen und anschließend ausbauen. ODA sollte mit einem standardisierten Produkt beginnen und dieses mit steigender Nachfrage, zunehmender Erfahrung und wachsenden Kapazitäten von ODA ausweiten. Der nächste Schritt bestünde darin, das operative Konzept einer standardisierten kurzfristigen Lieferantenkreditgarantie zu entwickeln und das Fehlen einer angemessenen privaten Versicherung zu dokumentieren. Die Produktentwicklung sollte durch Schulungen für Exporteure und Banken, die Zusammenarbeit mit erfahrenen europäischen Exportkreditagenturen sowie den Zugang zu verlässlichen internationalen Informationen über Käufer- und Länderrisiken begleitet werden. Zudem sollte Moldau frühzeitig die Europäische Kommission konsultieren, um die Vereinbarkeit mit den EU-Vorschriften zu bestätigen.
Quelle: German Economic Team
Stand: August 2026