IHK Ulm

EU und Chile modernisieren Assoziierungsabkommen

Das modernisierte Abkommen zwischen der EU und Chile wird seit dem 1. Juni 2025 vorläufig angewendet.
Das seit 2003 bestehende Assoziierungsabkommen wird durch ein fortgeschrittenes Rahmenabkommen ersetzt. Dieses umfasst Regelungen zu politischem Dialog, Zusammenarbeit, Handel und Investitionen sowie ein Interimshandelsabkommen, das bereits seit dem 1. Februar 2025 gilt und die wesentlichen Handelsbestimmungen regelt.
Das Abkommen vertieft die Handels- und Investitionsbeziehungen zwischen der EU und Chile. Künftig sollen 99,9 Prozent der EU-Ausfuhren nach Chile zollfrei gestellt werden. Zudem verbessert es den Zugang zu strategisch wichtigen Rohstoffen und sauberen Energieträgern wie Lithium, Kupfer und Wasserstoff. Weitere Erleichterungen betreffen Dienstleistungen, Investitionen sowie die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen.
Auch im Warenverkehr bringt das Interimshandelsabkommen Änderungen mit sich. Die bisherigen Präferenznachweise werden durch neue Ursprungsnachweise ersetzt und das System des ermächtigten Ausführers durch das REX-System abgelöst. Das vollständige Abkommen tritt nach der Ratifizierung durch alle EU-Mitgliedstaaten in Kraft und enthält zusätzlich Regelungen zu Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit, Nachhaltigkeit und Innovation.
Informationen zu den neuen Ursprungsnachweisen finden Sie in unserem Beitrag: Chile: neue Ursprungsnachweise zum 1.2.2025
Den vollständigen Artikel können Sie auf der Seite der GTAI lesen.
Quelle: GTAI
Stand: Juni 2025