IHK Ulm

Freihandelsabkommen EU-Australien: Dienstleistungshandel im Fokus und Digitaler Handel

Dienstleistungshandel

Das neue Freihandelsabkommen zwischen Australien und der EU enthält ein Kapitel zum Handel mit Dienstleistungen. Ein Blick in den Entwurf lohnt sich.
Die Verhandlungen über das Abkommen wurden Ende März 2026 abgeschlossen, der Vertrag ist jedoch noch nicht in Kraft. Ein Schwerpunkt liegt auf der Öffnung der Dienstleistungsmärkte: Beschränkungen für die Anzahl von Dienstleistungserbringern, den Umfang von Dienstleistungen oder bestimmte Rechtsformen sollen künftig reduziert werden. Zudem sieht das Abkommen eine Gleichbehandlung europäischer und australischer Dienstleister sowie eine Meistbegünstigungsregelung vor. Gleichzeitig bleiben bestimmte nationale Ausnahmen und sektorspezifische Regelungen bestehen, die Unternehmen bei der Erschließung des australischen Marktes berücksichtigen müssen.
Den vollständigen Artikel können Sie auf der Seite der GTAI lesen.
Quelle: GTAI
Stand: Juli 2026

Digitaler Handel

Im Freihandelsabkommen zwischen Australien und der EU wird dem digitalen Handel ein eigenes Kapitel gewidmet. Ein Einblick in den Textentwurf.
Die EU und Australien haben die Verhandlungen über das Abkommen Ende März 2026 abgeschlossen, das Abkommen ist jedoch noch nicht in Kraft. Die Regelungen sollen den grenzüberschreitenden digitalen Handel erleichtern und einen verlässlichen Rechtsrahmen für Unternehmen schaffen. Vorgesehen sind unter anderem Bestimmungen zu elektronischen Transaktionen, digitalen Verträgen, Verbraucherschutz im Online-Handel und dem Schutz personenbezogener Daten. Zudem sollen unnötige Hindernisse im digitalen Geschäftsverkehr reduziert und die Zusammenarbeit beider Wirtschaftsräume gestärkt werden.
Den vollständigen Artikel können Sie auf der Seite der GTAI lesen.
Quelle: GTAI
Stand: Juli 2026