IHK Ulm

Entsendung von Mitarbeitern nach Portugal

Vorbemerkung

Allgemeine Informationen zum Thema Arbeitseinsatz von Arbeitnehmern im Ausland können Sie unserem Artikel "Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland" entnehmen. Auch die Europäische Union stellt wichtige Informationen zu Arbeitseinsätzen in Ländern innerhalb der EU zur Verfügung. Weiterhin berät die AHK Portugal bei allen Fragen rund um die Dienstleistungserbringung in Portugal.

Meldepflicht

Mitarbeiterentsendungen nach Portugal müssen vorab der Arbeitsverwaltungsbehörde ACT mitgeteilt werden. Hinweise dazu in englischer Sprache und den Anmeldebogen sind hier auf der Webseite von ACT hinterlegt.
Der Entsendende ist verpflichtet, der Behörde eine Kontaktperson zu benennen. Während der gesamten Einsatzzeit in Portugal muss die Kontaktperson auf Verlangen Nachweise über die in Portugal getätigten Tätigkeiten und Arbeitszeiten, Arbeitsverträge, Nachweise der Lohnauszahlung und Sozialversicherung vorlegen können.

Bautätigkeiten in Portugal

In Portugal ist das Baugewerbe staatlich reglementiert, das heißt Unternehmen, die in Portugal Baudienstleistungen erbringen wollen, benötigen hierzu grundsätzlich einer staatlichen Genehmigung.
Das betrifft jegliche Tätigkeit der Erstellung einer baulichen Anlage, deren Wiederaufbau, Erweiterung, Umbau, Sanierung, Reparatur, Restaurierung, Wiederherstellung und sogar ihren Abriss.
Mehr Informationen können hier über die Webseite von Germany Trade & Invest eingesehen werden.

Straßenmaut in Portugal

Die meisten Autobahnen und Schnellstraßen in Portugal sind mautpflichtig.
Die Nutzung eines Großteils der Strecken kann nur mit Hilfe elektronischer Mautsysteme bezahlt werden.
Mehr Informationen zur elektronischen Maut dazu stehen hier auf der Webseite der portugiesischen Tourismusförderung bereit.

Quelle: IHK Düsseldorf
Stand: April 2024