IHK Ulm
Entsendung von Mitarbeitern in das Vereinigte Königreich
Unternehmen außerhalb der Region Ulm finden ihren IHK-Ansprechpartner vor Ort über den bundesweiten IHK-Finder.
1. Vorbemerkungen
Allgemeine Informationen zum Thema Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland können Sie unserem Artikel "Basisinformationen zur Entsendung von Arbeitnehmern" entnehmen.
Der folgende Artikel soll Ihnen einen Überblick über die derzeit geltenden Vorschriften einer Arbeitnehmerentsendung in das Vereinigte Königreich geben. Insbesondere soll im Rahmen dieses Artikels auf Veränderungen der Regelungen durch den Ausstieg Großbritanniens aus der EU eingegangen werden.
Eine generelle Anmeldepflicht für entsandte Arbeitnehmer – wie aus anderen Mitgliedsländern der EU bekannt – besteht im VK nicht. Seit Oktober 2021 ist die Einreise, mit wenigen Ausnahmen, grundsätzlich nur noch mit Reisepass möglich. Bei einem längeren Einsatz von üblicherweise mehr als zwei Wochen wird grundsätzlich der Abschluss einer britischen Arbeitgeberhaftpflichtversicherung notwendig. Dies ist eine Pflichtversicherung für Arbeitgeber, die Arbeitnehmer im VK einsetzen.
2. Immigrationsrecht
Einreise im Rahmen der Besucherroute mit/ohne Visum
Entsendekräfte, die ab Januar 2021 in das VK einreisen, können zumindest teilweise über die Besucherroute (Visitors) aufenthaltsrechtlich einreisen und im Rahmen der erlaubten Tätigkeiten hier eingesetzt werden. Diese Route ist interessant für kürzere Entsendezeiträume und wenn der betreffende Mitarbeiter kein Aufenthaltsrecht für UK hat und auch nicht als frontier worker, also Grenzgänger, eine Erlaubnis beantragen kann (s.u.).
Die Voraussetzungen der Besucherroute sind grundsätzlich für alle Einreisenden gleich. Je nach Nationalität der einreisenden Person kann ein vorheriger Visumsantrag erforderlich werden. Arbeitnehmer mit deutscher Nationalität z.B. sind im Vereinigten Königreich als non-visa nationals eingestuft. Dies bedeutet, dass im Vorfeld kein Visum beantragt werden muss, sondern der Einreisegrund an der Grenze bekannt gegeben werden kann. Falls Sie Arbeitnehmer mit einer anderen Staatsangehörigkeit entsenden möchten, können Sie hier anhand der visa national Liste überprüfen, ob auch als Besucher ein vorheriger Visumsantrag notwendig ist. Auf einen etwaigen Aufenthaltsstatus und/oder eine Arbeitserlaubnis in Deutschland kommt es hierbei nicht an.
Hinweis: Das Vereinigte Königreich hat ein digitales Einreiseregister eingeführt, das auch deutsche Staatsangehörige betrifft, die als Besucher in das Vereinigte Königreich einreisen. Das Register nennt sich ETA UK, Electronic Travel Authorisation for the United Kingdom. Das Register wird schrittweise je nach Nationalität eingeführt. Für deutsche Staatsbürger gilt die Registrierungspflicht ab dem 2. April 2025. Eine Registrierung ist bereits ab dem 5. März 2025 möglich.
Die britische Regierung hat eine Liste von Dokumenten veröffentlicht, die bei der Einreise mitgeführt werden sollten. Dies gilt für diejenigen Personen, die ohne vorherigen Visums- Antrag einreisen können. Sie sollten Ihren Arbeitnehmern in jedem Fall ein Schreiben mitgeben, das Finanzierung, Art und Dauer der Aufenthalte der entsendeten Arbeitnehmer beschreibt. Ein solches Schreiben könnte bei den Punkten, bei denen es auf einen Vertrag mit dem britischen Geschäftspartner ankommt, auch von diesem Geschäftspartner angefragt werden. Teilweise gehen die Anforderungen weiter. Die von der britischen Regierung veröffentlichte Liste hilft bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen.
Als Visitor ist grundsätzlich ein Aufenthalt von bis zu sechs Monaten im Land möglich. Ein Visitor darf innerhalb dieses Zeitraums mehrfach in das Vereinigte Königreich einreisen. Wiederholte oder andauernde Besuche dürfen aber nicht dazu führen, dass die Einreisenden im Endeffekt im Vereinigten Königreich leben und ihren Lebensmittelpunkt hierher verlegen. Je nach Einreisegrund – und z.B. im Rahmen der permitted activities - kann es von dem sechs Monatszeitraum Abweichungen geben.
Im Rahmen der Einreise als Visitor sind anhand der britischen Immigration Rules z.B. die folgenden geschäftlichen Tätigkeiten – permitted activities (PA) - möglich (nicht abschließend):
PA 4. A visitor may:
(a) attend meetings, conferences, seminars, interviews; and
(b) give a one-off or short series of talks and speeches provided these are not organised as commercial events and will not make a profit for the organiser; and
(c) negotiate and sign deals and contracts; and
(d) attend trade fairs, for promotional work only, provided the visitor is not directly selling; and
(e) carry out site visits and inspections; and
(f) gather information for their employment overseas; and
(g) be briefed on the requirements of a UK based customer, provided any work for the customer is done outside of the UK; and
(h) undertake activities relating to their employment overseas remotely from within the UK, providing this is not the primary purpose of their visit.
(a) attend meetings, conferences, seminars, interviews; and
(b) give a one-off or short series of talks and speeches provided these are not organised as commercial events and will not make a profit for the organiser; and
(c) negotiate and sign deals and contracts; and
(d) attend trade fairs, for promotional work only, provided the visitor is not directly selling; and
(e) carry out site visits and inspections; and
(f) gather information for their employment overseas; and
(g) be briefed on the requirements of a UK based customer, provided any work for the customer is done outside of the UK; and
(h) undertake activities relating to their employment overseas remotely from within the UK, providing this is not the primary purpose of their visit.
PA 5.1. An employee of an overseas based company may:
(a) advise and consult; and
(b) trouble-shoot; and
(c) provide training; and
(d) share skills and knowledge; on a specific internal project with UK employees of the same corporate group.
PA 5.2. An employee of an overseas based company may also undertake the activities in PA 5.1. directly with clients, providing:
(a) the employee’s movement is in an intra-corporate setting and any client facing activity is incidental to their employment abroad; and
(b) these activities are required for the delivery of a project or service by the UK branch of the Visitor’s employer overseas, and are not part of a project or service that is being delivered directly to the UK client by the Visitor’s employer overseas.
(a) advise and consult; and
(b) trouble-shoot; and
(c) provide training; and
(d) share skills and knowledge; on a specific internal project with UK employees of the same corporate group.
PA 5.2. An employee of an overseas based company may also undertake the activities in PA 5.1. directly with clients, providing:
(a) the employee’s movement is in an intra-corporate setting and any client facing activity is incidental to their employment abroad; and
(b) these activities are required for the delivery of a project or service by the UK branch of the Visitor’s employer overseas, and are not part of a project or service that is being delivered directly to the UK client by the Visitor’s employer overseas.
PA 6. An internal auditor may carry out regulatory or financial audits at a UK branch of the same group of companies as the visitor’s employer overseas.
PA 7. An employee of an overseas company may install, dismantle, repair, service or advise on machinery, equipment, computer software or hardware (or train UK based workers to provide these services) where there is a contract of purchase, supply or lease with a UK company or organisation and either:
(a) the overseas company is the manufacturer or supplier; or
(b) the overseas company is part of a contractual arrangement for after sales services agreed at the time of the sale or lease, including in a warranty or other service contract incidental to the sale or lease.
(a) the overseas company is the manufacturer or supplier; or
(b) the overseas company is part of a contractual arrangement for after sales services agreed at the time of the sale or lease, including in a warranty or other service contract incidental to the sale or lease.
Die vollständige Liste der erlaubten Tätigkeiten anhand der britischen Immigration Rules können Sie hier aufrufen.
Eine Einreise über Regelung PA7 der britischen Immigration Rules ist laut Leitfaden im Allgemeinen für einen Zeitraum von bis zu einem Monat unproblematisch. Längere Aufenthalte von mehr als 90 Tagen sollen einer weiteren Rechtfertigung bzw. Erläuterung bedürfen.
Einreise mit einem Visum
Andere Einreiserouten abseits der Besucherroute und über ein Visum stellen in der Regel recht hohe Bedingungen an die Antragsteller und erfordern in einigen Fällen die Mitwirkung des britischen Geschäftspartners. Grundsätzlich sind die Visumsverfahren so gestaltet, dass eine Partei mit Niederlassung und Präsenz im Vereinigten Königreich eine sogenannte Sponsorship Licence halten muss. Diese Lizenz wird von der Behörde UK Visas & Immigration vergeben. Dem Lizenzhalter werden Certificates of Sponsorhip zugewiesen, mit denen dann ausländische Arbeitnehmer/ggf. auch Entsendekräfte gesponsert werden können. Der betreffende Arbeitnehmer kann dann ein Visum beantragen. Es gibt je nach Art des Visums und Kategorie der Sponsorship Licence diverse Anforderungen mit hohen Schwellen, die erfüllt werden müssen.
Weitere Inforamtionen dazu finden Sie im kostenlosen Merkblatt der AHK Großbritannien.
Lizenzen
Die britische Regierung hat ein Tool „Licence Finder“ eingerichtet, das Auskunft über die zur Dienstleistungserbringung potenziell notwendigen Lizenzen gibt. Nach Eingabe des Dienstleistungssektors und der konkreten Tätigkeit sowie dem Ort der Dienstleistungserbringung werden entsprechende Suchergebnisse angezeigt.
‚Altfälle‘
Für Entsendekräfte, die bereits vor Ablauf der Brexit-Übergangsphase zum 31.12.2020 im VK gelebt oder gearbeitet haben, gibt es ggf. interessante Alternativen.
(pre) settled status
Entsendekräfte, die bereits vor dem 31.12.2020 im VK gelebt haben, konnten sich bis zum 30.06.2021 ihren Aufenthaltsstatus mit der Beantragung des (pre) settled status sichern. Nach Ablauf dieser Frist ist es nur in sehr engen Ausnahmefällen noch möglich, diesen Antrag nachzuholen.
frontier worker permit
Entsendekräfte, die ihren Hauptwohnsitz außerhalb des VK haben, in der Vergangenheit, und vor dem 31.12.2020, aber regelmäßig im VK eine Tätigkeit ausgeübt haben, könnten ggf. als Grenzgänger eingestuft werden und ein frontier worker permit beantragen.
EU-Grenzgänger müssen ab dem 01.07.2021 eine Erlaubnis beantragen, um weiterhin ihre Tätigkeit im VK ausüben zu dürfen. Diese Einreiseroute für Ihre Mitarbeiter wäre für Sie als entsendendes Unternehmen attraktiv. Wenn Sie also Mitarbeiter entsenden möchten, die schon mindestens seit dem Jahr 2020 regelmäßig im VK eingesetzt werden, lohnt es sich in jedem Fall, die Vorgaben des frontier worker permits zu prüfen, bevor Sie sich z.B. mit der Besucherroute auseinandersetzen.
IHK-Tipp:
Prüfen Sie generell bei allen geschäftlich veranlassten Reisen, welche Tätigkeiten erbracht werden sollen und wie lange der Aufenthalt in GB dauert. Hierfür stehen die Webseiten “Visa-Check” und “Arbeits-Visa” zur Verfügung.
Prüfen Sie generell bei allen geschäftlich veranlassten Reisen, welche Tätigkeiten erbracht werden sollen und wie lange der Aufenthalt in GB dauert. Hierfür stehen die Webseiten “Visa-Check” und “Arbeits-Visa” zur Verfügung.
IHK-Tipps
- Einreisegenehmigungen für Mitarbeiter rechtzeitig beantragen; Über diesen Link können Sie prüfen, ob für Ihre Mitarbeiter ein britisches Visum erforderlich ist. EU-Bürger können Visa Online beantragen (digitales Foto erforderlich).
- Seit 1. Oktober 2021 ist ein gültiger Reisepass erforderlich und seit 2. April 2025 zusätzlich ein ETA UK (Electronic Travel Authorisation)
- Längere Vorlaufzeiten für administrative Vorbereitungen einplanen
- Mehrkosten bei der Mitarbeiterentsendung einkalkulieren und bei der Angebotserstellung einplanen
- Wechselkursschwankungen berücksichtigen
- Längere Wartezeiten bei der Ein- und Ausreise durch Grenzkontrollen einplanen
3. Anerkennung beruflicher Qualifikation
Wer in Großbritannien eine reglementierte Tätigkeit ausüben will, benötigt eine entsprechende Qualifikation und Genehmigung. Berufliche Qualifikationen müssen durch britische Behörden anerkannt werden. Die britische Regierung informiert in einem Leitfaden zur Anerkennung von EU-Qualifikationen.
4. Sozialversicherung – A1-Bescheinigung
In dem Handelsabkommen zwischen der EU und dem VK sind Regelungen zu der Zuordnung der Sozialversicherungspflicht enthalten.
Arbeitnehmer, bei denen die Entsendung in das Vereinigte Königreich, und der damit einhergehende grenzüberschreitende Sachverhalt, nach dem 1. Januar 2021 beginnt, sollen weiterhin nur in einem Land Sozialversicherungsbeiträge zahlen, wenn das Entsendeland dies gestattet. Hierbei gilt ein maximaler Entsendezeitraum von bis zu 24 Monaten. Auch darf der entsandte Mitarbeiter nicht einen anderen zuvor entsandten Mitarbeiter ablösen.
Deutschland nimmt weiter an einer Koordinierung der Sozialversicherungssysteme teil. Damit können die A1-Bescheinigung für Entsendungen und auch die A1-Bescheinigung für Tätigkeiten in mehreren EU-Mitgliedsländern und UK weiter beantragt werden. Laut Handels- und Kooperationsabkommen soll ein Nachfolgedokument eingeführt werden, das dann die A1- Bescheinigungen ersetzt.
Aktuell werden die A1-Bescheinigungen weiterhin ausgestellt. Bis auf den maximalen Entsendezeitraum von 24 Monaten nach dem Handelsabkommen gibt es hier keine zeitliche Begrenzung. Die Möglichkeit, Ausnahmevereinbarungen zu treffen, besteht für Entsendefälle, bei denen der grenzüberschreitende Sachverhalt ab dem 01. Januar 2021 beginnt, nicht mehr.
Weitere Hinweise finden Sie auf der Webseite der DVKA.
5. Lohnsteuer
Die steuerliche Handhabung Ihrer entsendeten Arbeitnehmer basiert auf dem bilateralen deutsch-britischen Doppelbesteuerungsabkommen, abgeschlossen von dem VK und Deutschland. Dieses Abkommen gilt ungeachtet der Mitgliedschaft des VK in der EU und ist weiterhin gültig. Hier hat es mit dem Ablauf der Brexit-Übergangsphase also keine Änderungen gegeben.
6. Besondere Bestimmungen für Arbeitstätigkeiten auf Baustellen
Construction Skills Certification Scheme (CSCS)
Viele britische Auftraggeber von Bauhandwerkern verlangen vor der Auftragsvergabe die Vorlage einer CSCS-Karte. Der Besitz der CSCS-Karte ist bisher noch nicht gesetzlich verpflichtend, jedoch von Vorteil, wenn man bei der Auftragsvergabe keine Schwierigkeiten haben möchte. Das Construction Skills Certification Scheme (CSCS) ist eine weitverbreitete Zertifizierung in der Baubranche, mit der Arbeiter bestimmte professionelle Fähigkeiten und Erfahrungen nachweisen können. Außerdem können sie damit belegen, dass sie in Gesundheits- und Sicherheitsvorkehrungen geschult und getestet wurden.
Für die Erteilung einer CSCS-Karte ist das Bestehen des „CITIB Health & Safety Tests“ erforderlich. Dieser kann für unterschiedliche Anforderungsniveaus abgelegt werden. Der Test und die Vorbereitungsmaterialien in Form einer DVD sind mit deutschen Begleitkommentaren (="voice-over") erhältlich. Für die Registrierung der CSCS-Karte wird außerdem eine britische Sozialversicherungsnummer (National Insurance Number) verlangt. Diese kann bei der zuständigen britischen Steuerbehörde (HM Revenue & Customs) beantragt werden. Allgemeine Informationen zur CSCS-Karte finden Sie auf der CSCS-Webseite unter „Apply for a card“. Genauere Informationen zu den Tests finden Sie auf der Webseite von The Construction Industry Training Board.
Construction Industry Scheme (CIS)
Bei Tätigkeiten im Baugewerbe sind gewisse Konstellationen zu beachten. Im Falle von Zahlungen durch Auftraggeber oder Generalunternehmer ("contractors") an Unterauftragnehmer ("subcontractors") hat eine Registrierung gemäß dem Construction Industry Scheme (CIS) zu erfolgen. Dieses Verfahren entspricht einem der deutschen Bauabzugssteuer ähnlichen Steuerabzug zur Sicherung von Steueransprüchen bei Bauleistungen. Die Registrierung beim CIS vermeidet, dass Zahlungen an nicht registrierte Auftragnehmer vorgenommen werden. Weitere Informationen über das Construction Industry Scheme (CIS) sowie die für "contractors" und "subcontractors" notwendige Vorgehensweise finden Sie auf der Webseite des HM Revenue & Customs.
Gas Safe Register
Für Gasinstallateure wurde ein spezielles Verzeichnis eingeführt, in welches sich alle Gasinstallateure einzutragen haben, um eine Tätigkeit im Vereinigten Königreich ausüben zu dürfen. Das Gas Safe Register vergibt an registrierte Personen Ausweise, die den Namen, die Registrierungsnummer und die Arten von Gasarbeiten enthalten, die diese Person ausführen darf. Weitere Informationen können Sie auf der Webseite des Gas Safe Register entnehmen.
Competent Person Schemes
Für bestimmte Bauarbeiten im Vereinigten Königreich muss eine Bauanzeige und gegebenenfalls sogar vollständige Baupläne bei den zuständigen lokalen Behörden eingereicht werden. Unternehmer, die sich bei einem britischen Self Certification Scheme haben überprüfen und als „competent person“ registrieren lassen, sind von diesen Verpflichtungen jedoch befreit. Der Internetauftritt der britischen Regierung enthält weitere Informationen sowie eine Übersicht über die bestehenden Einrichtungen, die „competent persons“ registrieren.
Construction (Design and Management) Regulations
Bei Tätigkeiten im Baugewerbe müssen die Construction (Design and Management) Regulations (CDM Regulations) beachtet werden, die eine Erweiterung der üblichen Arbeitsschutzregelungen darstellen. Diese Regelungen gelten für Kunden, Bauherren, Designer, Bauunternehmer und auch für Arbeiter. Bei Bauvorhaben, die über 30 Tage beziehungsweise 500 Manntage andauern, muss zum Beispiel ein „CDM coordinator“ bestellt werden, der alle Parteien über die Gesundheits- und Sicherheitsaspekte informiert und sie diesbezüglich koordiniert. Dieser Koordinator ist Bindeglied zwischen dem Bauvorhaben und der Arbeitsschutzbehörde. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite der Health & Safety Executive.
Safety Pass
Großbaustellen (“Passport-controlled work environment”) dürfen von Arbeitern ohne einen sogenannten „safety pass“ oftmals nicht betreten werden. Haben Arbeiter einen Kurs über Sicherheit am Arbeitsplatz absolviert, wird ihnen ein Safety Pass ausgestellt. Nähere Informationen zur Möglichkeit der Kursabsolvierung stehen auf der Webseite der Safety Pass Alliance (SPA) zur Verfügung.
7. Weitere Informationen
Weitere Hinweise, sowie Informationen zu den Beratungsdienstleistungen zum Thema Arbeitnehmerentsendung in das Vereinigte Königreich finden Sie auch auf der Webseite der AHK Großbritannien.
Quelle: Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer
Stand: Juli 2025
Stand: Juli 2025
