Nr. 6689302
IHK Ulm

EU Lieferkettengesetz

Internationale Lieferketten

Die neue EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD ist im Juli 2024 in Kraft getreten und geht im Hinblick auf Nachhaltigkeit deutlich über die Anforderungen des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hinaus, das im Januar 2023 in Kraft getreten ist. Ein Vergleich zeigt, wo genau die Unterschiede liegen. Die Darstellung enthält die wichtigsten Aspekte, ohne alle Details oder Ausnahmefälle.

IHK Ulm

Am 24. Mai 2024 hat der Rat der EU die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen (CSDDD) verabschiedet. Damit ist der Gesetzgebungsprozess nun abgeschlossen. Die Richtlinie wurde am 5. Juli 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Die Frist für die Umsetzung in nationales Recht beträgt zwei Jahre.