EU-Zwangsarbeitsverordnung verabschiedet
Mit der Verordnung über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt werden den Wirtschaftsbeteiligten keine neuen Sorgfaltspflichten auferlegt, die über die bereits im Unionsrecht oder im nationalen Recht festgelegten Sorgfaltspflichten hinausgehen.