IHK Ulm
Slowakei kündigt die Einführung der E-Rechnung an
Ab 2027 sollen Unternehmen Rechnungen im B2B-Bereich digital und in Echtzeit an die Finanzverwaltung übermitteln.
Die verpflichtende elektronische Rechnung (E-Rechnung) ist laut gesetzlicher Definition jedes Dokument oder jede Mitteilung, die den Anforderungen des slowakischen Umsatzsteuergesetzes entspricht und in einem automatisierten, elektronischem Format ausgestellt, übermittelt, empfangen und verarbeitet wird. Das Format muss dem europäischen Standard für elektronische Rechnungen EN16931 entsprechen. Für die Übermittlung sieht der Entwurf den Einsatz zertifizierter Dienstleister wie Peppol vor. Bei Nichteinhaltung dieser Anforderungen ist mit Geldbußen zu rechnen.
Die Einführung erfolgt schrittweise.
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Quelle: GTAI
Stand: August 2025
Stand: August 2025
