IHK Ulm
Rumänien modernisiert die digitale Meldung von Arbeitsverträgen
Die Frist für Arbeitgeber sich bei der neuen Plattform "REGES" zu registrieren wurde verlängert. Die wichtigsten Informationen im Überblick.
Obwohl die neue Plattform REGES-ONLINE bereits seit April 2025 verfügbar ist, wurde die Frist zur verpflichtenden Meldung bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Ursprünglich war die Frist auf den 1. Oktober 2025 angesetzt. Arbeitgebern wird somit mehr Zeit gewährt, ihre Prozesse auf das neue System umzustellen. Die bisherige Plattform REVISAL wird damit abgelöst.
REGES-ONLINE stellt eine modernisierte digitale Infrastruktur zur Verfügung. Unternehmen können über die Plattform Beschäftigungsunterlagen an die Arbeitsbehörden übermitteln. Neben Arbeitgebern erhalten auch Beschäftigte Zugang zur Plattform. Sie können dort Informationen zu ihrem Beschäftigungsverhältnis einsehen und bei Bedarf Korrekturen beantragen.
Den vollständigen Artikel können Sie auf der Seite der GTAI lesen.
Quelle: GTAI
Stand: Oktober 2025
Stand: Oktober 2025
