IHK Ulm
Anpassungen des Freihandelsabkommens (DCFTA) zwischen der EU und Moldau
Am 4. Oktober 2025 traten die angepassten Handelsbestimmungen des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens (DCFTA) zwischen der EU und Moldau in Kraft und ersetzen damit faktisch die kürzlich ausgelaufenen autonomen Handelsmaßnahmen (ATMs) der EU.
Moldaus Zugang zum EU-Markt
Im Vergleich zu den alten Zollkontingenten (Tariff Rate Quotas, TRQs) des DCFTA zeigen sich klare Änderungen: Zwei TRQs entfielen, eines wurde in eine Eintrittspreiskontrolle umgewandelt und vier weitere erweitert. Dadurch entsteht zusätzlicher Spielraum für zollfreie Exporte im Wert von 82 Mio. USD. Da die neuen TRQs jedoch über den tatsächlichen moldauischen Exporten in die EU im Jahr 2024 liegen, sind kurzfristig keine Veränderungen im Handelsvolumen nach dem Auslaufen der ATMs zu erwarten.
Zugang der EU zum moldauischen Markt
Von den sechs TRQs, die für Importe aus der EU nach Moldau gelten, werden drei – Schweinefleisch, Geflügel und Milchprodukte – zwischen 2026 und 2029 schrittweise erweitert. Insbesondere die Ausweitung der TRQs für Schweinefleisch und Milchprodukte dürfte nach Abschluss des Übergangszeitraums zusätzliche EU-Exporte im Wert von etwa 4,2 Mio. USD ermöglichen.
Genauere Informationen zu den Anpassungen finden Sie auf der Seite des German Economic Team.
Quelle: German Economic Team
Stand: Oktober 2025
Stand: Oktober 2025
