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Neues Register über Geschäftsführer und leitende Personen In Bulgarien

Mit den jüngsten Gesetzesänderungen wird ein neues Register für Personen eingerichtet, die von der Leitung oder dem Management von Handelsgesellschaften ausgeschlossen sind.
Wer in diesem Register steht, darf künftig nicht mehr als Geschäftsführer oder Mitglied von Leitungs‑ und Aufsichtsgremien eingesetzt werden. Außerdem müssen alle registrierungsrelevanten Dokumente in durchsuchbaren, maschinenlesbaren Formaten eingereicht werden, um die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Unternehmensstrukturen zu erhöhen.
Quelle: AHK Bulgarien
Stand: November 2025