Nr. 6632190
IHK Ulm

Warenverkehr innerhalb der EU

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Statistik

Warenverkehr innerhalb der EU wird durch die Intrahandelsstatistik (Intrastat) erfasst. Zum 1. Januar 2022 greifen einige neue Regelungen. Wir informieren über das Einstromverfahren und die Änderungen bei den Geschäftsarten (siehe Punkt 5).

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Hier erfahren Sie mehr über die Besonderheiten und Formalitäten, die bei der Abwicklung von Liefer- bzw. Kaufgeschäften im Rahmen des EU-Binnenmarktes zu beachten sind.

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Lieferungen in Sondergebiete werfen immer wieder Fragen auf. Muss ich eine Ausfuhranmeldung machen? Wie ist die Rechnung korrekt zu erstellen? Brauche ich einen Ausfuhrnachweis oder einen Statusnachweis (T2L)? Was ändert sich beim T2L ab März 2024? Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.

Nachweis Unionscharakter

Bei manchen innergemeinschaftlichen Lieferungen muss der Unionscharakter der Ware nachgewiesen werden. Dieser Nachweis (T2L/T2LF) soll seit 1. März 2024 durch das neue EU-System PoUS ersetzt werden – leider noch mit gravierenden Mängeln.

Außenhandel

Seit dem 31.01.2024 werden für Importe aus der EU von tierischen Produkten, Pflanzen und pflanzlichen Produkten mit mittlerem Risiko sowie von Lebens- und Futtermitteln nicht-tierischen Ursprungs mit hohem Risiko Gesundheitszertifikate (health certificates) erforderlich

BINNENMARKT

Trotz EU-Binnenmarkt sind in einigen Fällen besondere Bescheinigungen über ausgeübte Tätigkeiten erforderlich. Die EU-Bescheinigung wird in Baden-Württemberg ab 1.7.2024 zentral von der IHK Rhein-Neckar ausgestellt.