EU-Mercosur Abkommen – Ursprungsregelungen

Der Mercosur (kurz für „Mercado Común del Sur”, also Gemeinsamer Markt Südamerikas) besteht aus vier Mitgliedern: Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt von mehr als zwei Billionen Euro bildet er die fünftgrößte Wirtschaftsregion der Welt und ist damit ein wichtiger Handelspartner für die EU. Mit Abschluss des Abkommens im Jahr 2010 besteht die Chance, dass die weltweit größte Freihandelszone entstehen könnte. Insgesamt fallen Zölle im Wert von umgerechnet 4 Milliarden Euro pro Jahr weg. Profiteure des Zollabbaus sind vor allem Waren in den Bereichen Chemie, Maschinenbau, Pharmazie, Textil, KFZ sowie Informations- und Kommunikationstechnologie. In diesen Branchen sind die Zölle besonders hoch. Die präferenzrechtlichen Grundlagen für die Zollersparnis stellen wir Ihnen hier vor. Das Abkommen tritt frühestens im Lauf des Jahres 2023 in Kraft.

1. Zollabbau

Mit dem Abkommen werden rund 90 Prozent aller auf EU-Waren bestehenden Zölle bei der Wareneinfuhr in den Mercosur abgebaut. Die übrigen Waren folgen schrittweise. Über die Access2Markets können Sie prüfen, ob Ihre Ware bereits jetzt bei der Einfuhr in den Mercosur zollfrei ist.

1.1 EU-Mercosur

Die Abbaustufen für europäische Ursprungswaren sind derzeit noch nicht online einsehbar. Sobald uns hierzu Informationen vorliegen, werden wir Sie informieren.

1.2 Mercosur-EU

Die Abbaustufen für Ursprungswaren aus dem Mercosur sind derzeit noch nicht online einsehbar. Sobald uns hierzu Informationen vorliegen, werden wir Sie informieren.

2. Ursprungsregeln

Voraussetzung für die zollfreie Einfuhr in einer der beiden Blöcke ist der (präferenzielle) Ursprung der Ware. Dafür müssen Waren entweder vollständig in der EU hergestellt (gemäß Ursprungsprotokoll) oder entsprechend der in Annex II gelisteten produktspezifischen Ursprungsregeln be- bzw. verarbeitet worden sein. Die Ursprungsregeln ähneln jenen der zuletzt abgeschlossenen Handelsabkommen.
Ursprungsregeln nach Kapiteln:
Ursprungsregel
Tiere, landwirtschaftliche Erzeugnisse (Kapitel 1-24) hauptsächlich in der EU hergestellt, Positions (Vierstellerebene)- oder Unterpositionswechsel (Sechsstellerebene)
Chemie, Pharmazeutika (Kapitel 25-38) hauptsächlich Positions- oder Unterpositionswechsel, chemische Reaktion oder Wertschöpfungsregel von 50 Prozent ex works
Kunststoffe, Leder- und Holzwaren (Kapitel 39-49) hauptsächlich Positionswechsel oder Wertschöpfungsregel von 50 Prozent ex works oder Kombination
Textil, Bekleidung (Kapitel 50-67) produktspezifische Regeln
Steine, Keramik, Porzellan etc. (Kapitel 68-83) hauptsächlich Positionswechsel oder Wertschöpfungsregel von 50 Prozent ex works
Maschinen, Elektronik (Kapitel 84-85) hauptsächlich Positionswechsel oder Wertschöpfungsregel von 45-50 Prozent ex works
Beförderungsmittel (Kapitel 86-89) hauptsächlich Positionswechsel oder Wertschöpfungsregel von 40-50 Prozent ex works
Instrumente, Messgeräte (Kapitel 90-93) hauptsächlich Positionswechsel oder Wertschöpfungsregel von 45-55 Prozent ex works
Möbel, Sonstiges (Kapitel 94-97) hauptsächlich Positionswechsel oder Wertschöpfungsregel von 45-50 Prozent ex works

3. Ursprungsnachweise

Für Warensendungen bis zu 6.000 Euro gilt die Ursprungserklärung auf der Rechnung (siehe Seite 29) als Ursprungsnachweis. Für Warensendungen über 6.000 Euro ist für EU-Unternehmen eine Registrierung als Registrierter Exportreur (REX) beim zuständigen Hauptzollamt zwingend.
Deutsche Version, Lieferung aus der EU in den Mercosur:
Der Ausführer (Referenznummer des Ausführers DEREX …(1)) der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte Ursprungswaren ... (2) sind.

….......................................(3) Ort und Datum

….......................................(4) Unterschrift des Ausführers
Englische Version, Lieferung aus dem Mercosur in die EU:
The exporter of the products covered by this document (Exporter reference No ...(1)) declares that, except where otherwise clearly indicated, these products are of ... preferential origin (2).

….......................................(3) Place and date

….......................................(4) Signature of the exporter
Hinweise zu den Fußnoten:
(1) Es muss bei Sendungen über 6.000 Euro eine Exporter Reference Number angegeben werden. Für EU-Unternehmen ist das die REX-Nummer in der Form „DEREX12345678”. Im Mercosur ansässige Unternehmen tragen die Unternehmens-/Businessnummer ein. Für Ausfuhren aus dem Mercosur ist eine Übergangsphase von fünf Jahren vorgesehen, die als Präferenznachweis eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 erlaubt. (2) Ursprung der Ware: “EU” oder “Mercosur”.

4. Weitere Informationen

Stand: 22.10.2024