Nr. 6632216
IHK Ulm

Präferenzieller Ursprung

URSPRUNGSREGELN MIT PRÄFERENZPORTAL ERMITTELN

Nur wenn geprüft worden ist, ob eine Ware präferenzielle Ursprungsregeln einhält, dürfen entsprechende Nachweise (Lieferantenerklärung, Warenverkehrsbescheinigung EUR.1) ausgestellt werden. Die EU bietet einen direkten Zugriff auf die Ursprungsregeln.

Aussenhandelsstatistik

Das Länderverzeichnis listet die jeweils aktuellen Ländercodes auf. Diese Codes benötigen Sie, um Außenhandelsdokumente korrekt auszufüllen.

Präferenznachweise

Als Präferenznachweis im Warenverkehr mit den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) ist nur noch die Erklärung zum Ursprung vorgesehen. Bei Warenwerten über 10.000 Euro ist der Status Registrierter Exporteur (REX) nowendig.