Nr. 6632204
IHK Ulm

Zollpräferenzen (präferenzieller Ursprung)

WARENVERKEHR

Türkische Importeure mit einem Status als AEO scheinen keine Nachweise vorlegen zu müssen. Seit 1. Januar 2021 ist die Vorlage von Ursprungszeugnissen nur noch auf Anforderung erforderlich. In der Zollunion zwischen der Europäischen Union (EU) und der Türkei werden Warensendungen in der Regel von der Warenverkehrsbescheinigung A.TR begleitet.