Kritischer Verwendungszweck
Ein weiteres Instrument der Exportkontrolle verbirgt sich hinter dem Begriff „kritischer Verwendungszweck“. Bedeutet, dass diese Güter auch dann einem Genehmigungsvorbehalt unterliegen, obwohl sie nicht von Güterlisten erfasst sind. Dabei handelt es sich um so genannte nicht gelistete Güter.