IHK Ulm
Aktuelles zum Zoll 31.08.2026
- WTO veröffentlicht World Tariff Profiles 2026
- Schnittstelle ATLAS-Ausfuhr und -Versand startet zum 1. September 2026
- CBAM: EU veröffentlicht Leitlinien
- ATLAS-Ausfuhr (AES): Zentrale Zollabwicklung (CCE) mit Irland
- EU und Türkei vereinbaren stärkere Zoll-Zusammenarbeit
- Einfuhr aus den USA – Zollbegünstigung prüfen
- Export in die USA – Zwangsarbeit im Blick
- Türkei: Sonderregelungen für Carnets
WTO veröffentlicht World Tariff Profiles 2026
Die WTO veröffentlichte am 29. Juni die Ausgabe 2026 der „World Tariff Profiles“, einer jährlichen Publikation, die umfassende Informationen zu Zöllen und nicht-tarifären Maßnahmen von über 150 Volkswirtschaften enthält: World Tariff Profiles 2026
Schnittstelle ATLAS-Ausfuhr und -Versand startet zum 1. September 2026
Die Zollverwaltung nimmt zum 1. September 2026 die automatisierte Schnittstelle zwischen den Systemen ATLAS-Ausfuhr und ATLAS-Versand verbindlich in Betrieb. Die Neuregelung ist besonders relevant Vorgänge mit Ausfuhrprozessen und anschließender Versandweiterleitung. Mit der ATLAS-Info 0981/26 werden die Vorgaben und automatisierten Prüfroutinen für Wirtschaftsbeteiligte konkretisiert, um eine nahtlose Übergabe zwischen den Verfahren sicherzustellen.
Für die Zollpraxis bedeutet dies:
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Automatisierter Datenabgleich der Felder Warennummer, Warenmenge (Eigenmasse) und Bestimmungsland
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Prüfung der Versandanmeldung hinsichtlich des erreichten Status des Ausfuhrvorgangs
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Validierung der Verfahrenscodes auf Zulässigkeit für die Weiterleitung im Versandverfahren
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Implementierung von Workflows bei Unstimmigkeiten an der Bestimmungszollstelle
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Risiko von Nichtannahmen bei Abweichungen zwischen Ausfuhr- und Versanddaten.
Sonderregelung für den Luftverkehr beachten:
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Bei Transporten im Luftfracht- oder Luftfrachtersatzverkehr (Road Feeder Service) kann in den Grunddaten die Zusätzliche Information „T0002 – Sonderverfahren bei vorangegangenen Ausfuhrvorgängen im Luftfracht- oder Luftfrachtersatzverkehr“ angegeben werden.
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In diesen Fällen erfolgt der Abgleich durch die Zollstelle weiterhin manuell statt automatisiert.
CBAM: EU veröffentlicht Leitlinien
Der Grenzausgleichsmechanismus CBAM ist in der Regelphase angekommen, für betroffene Unternehmen ist eine gute Zusammenarbeit mit Lieferanten wichtig, um die Anforderungen zu erfüllen. Die EU-Kommission hat eine Reihe von Leitfäden herausgegeben, die sich vor allem an Nicht-EU-Unternehmen wenden, vor allem Hersteller von CBAM-Waren. Verfügbar sind 4 allgemeine erläuternde Dokumente sowie 6 sektorspezifische. Die Dokumente (Englisch) stehen auf der EU-Webseite zur CBAM-Gesetzgebung zur Verfügung.
Die EU hat zudem ihre FAQs zu CBAM umfassend überarbeitet und aktualisiert. Das schafft etwas mehr Klarheit unter anderem zur Behandlung von Rückwaren, Nutzung von EU-Vormaterial, Verpackungen und vielem mehr.
Am 31. Juli 2026 hat die Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1740 veröffentlicht. Sie ersetzt die Standardwerte-Verordnung (EU) 2025/2621 in den Anhängen I und IV, rückwirkend zum 1. Januar 2026. Betroffen sind diejenigen zugelassenen CBAM-Anmelder, die Standardwerte nutzen.
ATLAS-Ausfuhr (AES): Zentrale Zollabwicklung (CCE) mit Irland
Ab dem 1. August 2026 nimmt Irland am elektronischen Nachrichtenaustausch im Verfahren Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr (CCE) teil.
Quelle: ATLAS-Info 0979/2026 vom 23.07.2026
Das Wichtigste für die Praxis:
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Elektronischer Austausch: Nachrichten zwischen Ausfuhr- und Gestellungszollstelle können nun direkt mit Irland ausgetauscht werden.
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Erweiterter Partnerkreis: Irland tritt der Gruppe um Schweden, Dänemark, Österreich, Bulgarien, Slowenien, Luxemburg, Slowakei und Kroatien bei.
Handlungsempfehlung: Exporteure mit CCE-Bewilligung und Irland-Bezug sollten ihre System- und Bewilligungsprozesse prüfen.
EU und Türkei vereinbaren stärkere Zoll-Zusammenarbeit
Seit 1995 existiert bereits die Zollunion zwischen der EU und der Türkei, nun haben beide Seiten mit der Anerkennung des “Authorized Economic Opterators - AEO” eine weitere, verstärkte Zusammenarbeit beschlossen, um den Warenhandel mit gemeinsamen (Sicherheits-)Standards zu vereinfachen und zu beschleunigen. Informationen zum AEO-Programm und der Anerkennung weltweit gibt es bei der EU Kommission - Taxation and Customs Union
Einfuhr aus den USA – Zollbegünstigung prüfen
m Rahmen eines “Deals” hatten sich die EU und die USA darauf verständigt, dass bestimmte Waren aus den USA zollfrei in die EU eingeführt werden können. Die Anwendung der Präferenz ist bei der Einfuhr zu beantragen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört u.a. der Nachweis des US-Ursprungs. Anders als in den bekannten “Präferenzabkommen” gelten, hier die Regeln des handelspolitischen Ursprungs, und es gibt keine formellen vorgeschriebenen Ursprungsnachweise. Der Ursprung ist “hinreichend glaubwürdig” durch Handelspapiere zu belegen. Ein Fachmeldung des Zolls gibt Auskunft, auch in die Datenbank WuP-Online sind die Länderinformationen zu den USA integriert.
Export in die USA – Zwangsarbeit im Blick
Die USA hat neue Zölle implementiert mit der Begründung, die Handelspartner würden nicht in ausreichendem Maß gegen Importe von in Zwangsarbeit hergestellten Waren vorgehen. Für Produkte aus der EU gilt seitdem ein Zollsatz von mindestens 10%. Auch die EU geht jedoch mit der Verordnung (EU) 2024/3015 neue Wege zum Verbot der Einfuhr von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten. Zwar gilt die Verordnung erst ab Dezember 2027, Unternehmen sollten sich jedoch im Rahmen der Überprüfung ihrer Lieferketten rechtzeitig vorbereiten.
Türkei: Sonderregelungen für Carnets
Für die vorübergehende Einfuhr von Waren in die Türkei können Sie ein Carnet ATA nutzen. Welche Sonderregelungen sind zu beachten?
Stand: 31.08.2026
