IHK Ulm

Aktuelles zum Zoll 28.09.2026

Neue EU-Regeln für Verpackungen: Orientierung für Unternehmen

Mit dem Start der neuen EU-Verpackungsverordnung am 12. August 2026 stehen Unternehmen vor neuen Anforderungen an Verpackungen. Unser IHK-Ratgeber erläutert die wichtigsten Änderungen und zusätzlichen Anforderungen, die über die Vorgaben des bisherigen deutschen Verpackungsgesetzes hinausgehen. Unternehmen, die Waren ins europäische Ausland liefern, müssen zusätzlich nationale Vorgaben zur Rücknahme und Entsorgung ihrer Verpackungen beachten.

TIPP des Monats: Erst Zollsatz prüfen, dann Präferenznachweis ausstellen!

Nicht für jede Sendung lohnt sich der Aufwand für einen Präferenznachweis. Bevor Sie sich mit Lieferantenerklärung, Ursprungserklärung, EUR.1 & Co. beschäftigen: Prüfen Sie zunächst, ob im Zielland überhaupt ein Zollvorteil genutzt werden kann. In manchen Fällen beträgt der reguläre Einfuhrzollsatz bereits 0 %. Dann bringt ein Präferenznachweis keine zusätzliche Zollersparnis für Ihre Kunden.
Mit dem „My Trade Assistant“ der EU-Kommission können Sie schnell und kostenfrei die geltenden Zollsätze, Präferenzzölle sowie weitere Einfuhrvorschriften für Ihr Produkt und Zielland recherchieren.

VAE: digitales Carnet startet am November 2026

Die Vereinigten Arabischen Emirate fertigen Carnets ab 9. November 2026 digital ab. Was müssen Unternehmen beachten, die mit Carnets vorübergehende Einfuhren in die VAE anmelden? Weiterlesen

Import von Stahl- und Eisenerzeugnissen

Der Import von Eisen- und Stahlerzeugnissen wird zunehmend zur Herausforderung: Seit 1. Juli 2026 gelten verschärfte Schutzmaßnahmen, ab 1. Oktober 2026 greifen Nachweispflichten zum Land des Schmelzens. Zusätzlich gilt CBAM. Weiterlesen

Änderungen bei Lieferantenerklärungen

Die Änderungen sind grün hinterlegt: Das neue Mercosur-Abkommen gilt seit 1. Mai 2026, die aktualisierten Formulare sind hinterlegt. Ab Juni 2028 gilt eine komplette Überarbeitung der Lieferantenerklärungen. Weiterlesen

EU-Zollreform - Beschluss des Rates der EU vom 3.9.2026

Der Rat der EU hat die bislang größte Reform des EU-Zollrechts seit Jahrzehnten am 3.9.2026 endgültig beschlossen. Ziel ist es, den Zoll an den stark wachsenden Online-Handel anzupassen, die Kontrollen unsicherer Produkte zu verbessern und die Zollabwicklung stärker zu digitalisieren. Hierzu finden Sie Einzelheiten auf dieser Seite.
Jetzt muss noch das Europäische Parlament zustimmen. Die Entscheidung wird Ende September 2026 erwartet. Weiterlesen