IHK Ulm

Aktuelles zum Zoll 12.10.2026

EU-Zollreform: Mehr Fairness im Online-Handel

Päckchen sind für den europäischen Zoll das, was Touristen für Venedig sind: einzeln willkommen, in Millionenmengen jedoch eine Herausforderung.
Auf diese Herausforderung antwortet die EU nun mit ihrer größten Zollreform seit Jahrzehnten. Künftig sollen Plattformen mit Sitz außerhalb der EU selbst dafür verantwortlich sein, dass Waren korrekt angemeldet, Abgaben bezahlt und europäische Vorschriften eingehalten werden. Wer seinen Pflichten nicht nachkommt, muss mit empfindlichen Sanktionen rechnen.
Neben strengeren Regeln setzt die EU auf eine stärkere Harmonisierung der Zollaufsicht. Dazu wird 2027 die neue EU-Zollbehörde („EU Customs Authority“) in Lille ihre Arbeit aufnehmen. Sie soll Risiken EU-weit analysieren, gemeinsame Kontrollschwerpunkte festlegen und die Zusammenarbeit der nationalen Zollbehörden koordinieren.
Darüber hinaus bringt der neue Unionszollkodex für alle Unternehmen weitreichende Veränderungen mit sich. Apropos weitreichend – so lässt sich auch der Zeitplan beschreiben:
  • Bis spätestens 1. November 2026 wird eine EU-weite Bearbeitungsgebühr für Kleinsendungen eingeführt. Gleichzeitig fällt die bisherige Zollfreigrenze für Sendungen unter 150 Euro weg. Damit sollen Wettbewerbsverzerrungen im Online-Handel reduziert und fairere Bedingungen für europäische Unternehmen geschaffen werden.
  • Ab September 2027 ist der Zollkodex anwendbar.
  • Ab 2028 müssen sich Unternehmen mit der digitalisierten Lieferantenerklärung auseinandersetzen.
  • Ab 2028 werden über die neue Zolldaten-Plattform „EU Customs Data Hub“ schrittweise Zollinformationen und -meldungen gebündelt. Die Nutzung ist aber erst ab 2034 für alle Unternehmen verpflichtend.
Was jetzt wichtig ist:
  • Veröffentlichungen zum UZK und den Durchführungsbestimmungen verfolgen, um frühzeitig Weichen im eigenen Unternehmen zu stellen
  • Ist-Analyse: Wie ist die Stammdatenpflege und ermöglichen meine Systeme Echtzeitdaten über zollrelevante Abläufe?
  • Verantwortlichkeiten im Unternehmen prüfen, Schulungsbedarfe ermitteln
Übrigens: Besonders zuverlässige Unternehmen können künftig als „Trust and Check Trader“ von vereinfachten Verfahren und schnelleren Warenfreigaben profitieren.
Die Botschaft aus Brüssel: Mehr digitale Vernetzung und fairere Wettbewerbsbedingungen, damit künftig nicht die Menge der Päckchen die Regeln bestimmt, sondern faire Spielregeln für alle gelten.

EU und Philippinen ebnen Weg für Freihandelsabkommen

Die EU und die Philippinen haben sich auf die wesentlichen Inhalte eines Freihandelsabkommens verständigt. Der geplante Abbau von Zöllen und Handelshemmnissen soll europäischen Unternehmen den Zugang zum wachstumsstarken philippinischen Markt erleichtern und neue Geschäftschancen eröffnen.

Stahlimport nur noch mit Ursprungsnachweis

Ab 1. Oktober tritt neben der strengeren Kontingentierung die erweiterte Dokumentationspflicht für Stahleinfuhren in Kraft. Ein Schmelz- und Gieß-Zertifikat muss vorgelegt werden. Noch bis Ende September 2027 werden ergänzende alternative Nachweise akzeptiert.

EPR-Pflichten in Frankreich – Auch deutsche Unternehmen können betroffen sein

Hersteller, Importeure und ausländische Online-Händler, die bestimmte Produkte und Verpackungen auf den französischen Markt bringen, müssen sich in den jeweiligen EPR-Systemen registrieren und eine eindeutige Registrierungsnummer („Identifiant Unique“) vorweisen, wenn sie Produkte direkt an französische Endkunden verkaufen. Mehr dazu lesen Sie hier

UK schafft Zollfreigrenze für Kleinsendungen ab

Großbritannien will die bisherige Zollfreigrenze für Sendungen mit einem Warenwert von bis zu 135 GBP abschaffen.
Die neuen Regelungen sollen spätestens ab Oktober 2028 gelten.
Für Unternehmen, die Waren nach Großbritannien liefern, können sich dadurch Änderungen bei der Zollabwicklung von Kleinsendungen ergeben. Parallel plant die britische Regierung strengere Einfuhrkontrollen, um Warenströme stärker zu überwachen und die Einhaltung geltender Vorschriften zu verbessern.
Weitere Informationen zu den geplanten Änderungen veröffentlicht die britische Regierung.

US-Zölle auf pharmazeutische Produkte und Wirkstoffe

Ab dem 29. September 2026 gelten für alle betroffenen Unternehmen Zusatzzölle gemäß Section 232 Trade Expansion Act. Die Liste der Ausnahmen wird in diesem Zuge aktualisiert. Mehr
Stand: 08.10.2026