IHK Ulm
Aktuelles zu Exportkontrolle 28.09.2026
Russland: 21. Sanktionspaket
Die EU hat das 21. Sanktionspaket verabschiedet. Für Unternehmen besonders relevant sind die erweiterten Import- und Exportbeschränkungen. Zudem hat die EU 51 weitere Unternehmen, auch in China, der Türkei, Indien, Kasachstan, Kirgisistan und den Vereinigten Arabischen Emiraten, auf die Liste der Einrichtungen gesetzt, die den russischen militärisch-industriellen Komplex unterstützen oder zur Umgehung von Sanktionen beitragen. Mehr Infos hier
EU aktualisiert Dual-Use-Güterliste
Die Europäische Kommission hat den Entwurf zur Aktualisierung von Anhang I der Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 veröffentlicht. Die Güterliste wird regelmäßig angepasst, um Änderungen internationaler Exportkontrollregime und Verpflichtungen der EU abzubilden. Der aktuelle Entwurf sieht unter anderem die Aufnahme neuer Güter in besonders technologieintensiven Bereichen vor. Betroffen sind beispielsweise
- Ausrüstung und Materialien für die Herstellung und Prüfung von Halbleitern
- integrierte Schaltungen für Hochleistungsrechner
- elektronische Baugruppen
- keramische Matrixverbundwerkstoffe (Ceramic Matrix Composites, CMCs).
Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens soll die Delegierte Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Das Inkrafttreten ist derzeit für Ende November 2026 vorgesehen.
Für Unternehmen bedeutet das: Exportkontrollklassifizierungen sollten rechtzeitig überprüft werden. Insbesondere bei technisch anspruchsvollen Produkten aus den Bereichen Halbleiter, Elektronik und Hochleistungswerkstoffe kann sich durch die Aktualisierung die exportkontrollrechtliche Einstufung ändern. Betroffene Unternehmen sollten daher prüfen, ob ihre Waren künftig neu oder anders von Anhang I erfasst werden.
Rüstung
Verlängerung der Allgemeinen Genehmigung (AGG) Nr. 48
Mit Bekanntgabe vom 10. September 2026 wurde die AGG Nr. 48 verlängert. Sie ist nunmehr zeitlich befristet bis zum 15. September 2027 gültig.
Die AGG Nr. 48 wurde im März 2026 eingeführt und gilt für die Ausfuhr oder Verbringung mit anschließender Ausfuhr von Gütern zur Verwendung zur Luftverteidigung und zur Marineverteidigung (einschließlich Maßnahmen zum Schutz vor oder Beseitigung von Seeminen) nach Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate sowie die Ukraine, soweit alle Voraussetzungen der AGG Nr. 48 vorliegen (siehe auch Pressemitteilung des BMWE vom 20. März 2026).
Den Volltext der AGG 48 sowie weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: www.bafa.de/agg.
Informationstag Exportkontrolle – Anmeldestart
Der Informationstag Exportkontrolle wird in diesem Jahr am 10. Dezember 2026 in Frankfurt am Main stattfinden. Der Informationstag wird auch wieder als Livestream zur Verfügung gestellt werden. Auch im Jahr 2026 werden wir Sie in gewohnter Weise über die neuesten Entwicklungen in der Exportkontrolle und im BAFA umfassend informieren.
Alle Informationen zur Veranstaltung finden sie unter www.bafa.de/ite2026. Die Anmeldung für Präsenz- oder Onlineteilnahme ist ab sofort möglich.
Güterlisten- Die EU hat ein Update der Dual-Use-Güterliste auf den Weg gebracht.
Die Änderungen treten voraussichtlich im November 2026 in Kraft. Ein unverbindlicher Änderungsüberblick hilft Unternehmen zu prüfen, ob sie betroffen sind (siehe 2.1). Weiterlesen
ATLAS: Codierungen und Embargos
Verbote und Beschränkungen wirken sich auf Zollanmeldungen aus – hauptsächlich in Form zusätzlicher Datenanforderungen. Wir erklären die Zusammenhänge. Es gibt eine neue EU-Übersicht zu VuBs. Weiterlesen
EU-Umfrage zu immateriellen Transfers von Dual-Use-Gütern
Die Europäische Kommission erarbeitet gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten praktische Leitlinien zur exportkontrollrechtlichen Behandlung immaterieller Transfers von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Intangible Technology Transfers – ITT). Grundlage hierfür ist die Verordnung (EU) 2021/821. Die Veröffentlichung der Leitlinien ist bis Ende 2026 vorgesehen.
Um die Erfahrungen und Herausforderungen der Unternehmen angemessen zu berücksichtigen, führt die EU-Kommission eine gezielte Umfrage zu den bestehenden Exportkontrollpraktiken bei immateriellen Transfers durch. Die Rückmeldungen sollen insbesondere in die Ausarbeitung praxisnaher Beispiele und ergänzender Klarstellungen einfließen.
Unternehmen sind eingeladen, sich an der Umfrage zu beteiligen. Die Umfrage steht ausschließlich in englischer Sprache zur Verfügung und kann bis zum 2. Oktober 2026 beantwortet werden.
