Nr. 6602940
IHK Ulm

Beratungsangebot für Unternehmen

Unterstützung bei der Fachkräfteeinwanderung

Der Unternehmensservice Internationale Fachkräfte unterstützt IHK-Mitgliedsunternehmen, die Personen aus dem Ausland ausbilden oder beschäftigen möchten und zur Einreise das beschleunigte Fachkräfteverfahren nutzen wollen.

INFORMATIONSPFLICHT AB 01.01.2026

Ab dem 1. Januar 2026 gibt es im Zusammenhang mit der Fachkräftegewinnung aus Drittstaaten eine neue Pflicht für Arbeitgebende. Sie müssen spätestens am ersten Tag der Arbeitsleistung auf die Möglichkeit einer unentgeltlichen Information oder Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen durch die Beratungsstellen „Faire Integration“ hinweisen. Hier finden Sie Informationen des Bundesarbeitsministeriums für Sie als Unternehmen und zur Verwendung für Ihre Beschäftigten.