Fachkräfte International
Teilanerkennung und Anpassungsqualifizierung
Wer einen beruflichen Abschluss im Ausland erworben hat, kann in Deutschland die Gleichwertigkeit mit einem entsprechenden IHK‑Beruf prüfen lassen. Ergeben sich dabei Unterschiede zum deutschen Referenzberuf, ist häufig eine Teilanerkennung mit der Möglichkeit einer Anpassungsqualifizierung der nächste Schritt.
Was bedeutet Teilanerkennung?
Im Anerkennungsverfahren werden Ihre ausländischen Qualifikationen mit einem vergleichbaren deutschen Referenzberuf (z.B. Industriemechaniker/in, Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel) verglichen. Wenn wesentliche Inhalte des deutschen Berufsprofils fehlen oder nur teilweise nachgewiesen werden können, stellt die zuständige Stelle keine volle, sondern eine Teilanerkennung aus.
Die Teilanerkennung bestätigt Ihnen schriftlich:
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welche Kompetenzen und Inhalte bereits als gleichwertig anerkannt sind
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in welchen Bereichen noch wesentliche Unterschiede zum deutschen Abschluss bestehen
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welche Inhalte Sie gegebenenfalls nachqualifizieren müssen, um die volle Gleichwertigkeit zu erreichen
Dieses Dokument ist die Grundlage für Ihre weitere Qualifizierungsplanung.
Was ist eine Anpassungsqualifizierung?
Eine Anpassungsqualifizierung dient dazu, die im Teilanerkennungsbescheid genannten Unterschiede gezielt auszugleichen. Ziel ist es, die fehlenden Fachkenntnisse, Fertigkeiten oder praktischen Erfahrungen nachzuholen, damit anschließend die volle Anerkennung des Berufsabschlusses möglich wird.
Formen der Anpassungsqualifizierung können sein:
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praxisnahe Qualifizierungsbausteine in Betrieben oder Bildungszentren
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fachtheoretische Kurse (z.B. zu bestimmten Themenfeldern Ihres Berufs)
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Kombination aus betrieblicher Praxis und Unterricht (Blended-Modelle)
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Vorbereitung auf eine (Teil‑)Prüfung bei der IHK
Dauer und Umfang hängen von Ihrem Beruf, Ihren Vorerfahrungen und den festgestellten Unterschieden ab.
Ablauf von Teilanerkennung und Anpassungsqualifizierung
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Beratung zur Anerkennung
Sie lassen sich bei einer Beratungsstelle zu Ihrer Anerkennung beraten und stellen alle geforderten Unterlagen zusammen.
Das Team des Welcome Centers, sowie die kostenlose Beratungsstelle InVia sind regionale Beratungsmöglichkeiten. -
Antrag auf Anerkennung stellen
Sie reichen Ihre Unterlagen bei der zuständigen Anerkennungsstelle für IHK‑Berufe (IHK-FOSA) ein. Nach Prüfung erhalten Sie einen Bescheid über volle oder teilweise Anerkennung. -
Teilanerkennungsbescheid erhalten
Im Bescheid ist genau aufgeführt, welche Kompetenzen anerkannt wurden und welche Qualifikationsinhalte noch fehlen. Dieses Dokument ist die Grundlage für Ihre Anpassungsqualifizierung und eine mögliche Förderung. -
Beratung zur Anpassungsqualifizierung
In einer Anerkennungs- oder Bildungsberatung werden die im Bescheid genannten Unterschiede gemeinsam ausgewertet. Sie erhalten Vorschläge, wie Sie diese Lücken schließen können (z.B. durch Kurse, Praxisphasen, Prüfungen). Auch Fördermöglichkeiten können besprochen werden. -
Teilnahme an der Anpassungsqualifizierung
Sie absolvieren die vereinbarten Qualifizierungsbausteine in einem Bildungszentrum, bei einem Unternehmen oder in einer kombinierten Form. Inhalte und Dauer orientieren sich an Ihrem individuellen Teilanerkennungsbescheid. -
Nachweis und ggf. erneute Bewertung
Nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierungsbausteine legen Sie die Nachweise bei der zuständigen Stelle vor. Je nach Beruf und Verfahren kann anschließend eine erneute Bewertung oder eine (Teil‑)Prüfung erfolgen, mit dem Ziel der vollen Gleichwertigkeit.
Anerkennungspartnerschaft
Liegt eine Teilanerkennung kann, kann eine sogenannte Anerkennungspartnerschaft zwischen einem Unternehmen und der Fachkraft geschlossen werden.
Die Anerkennungspartnerschaft nach § 16d AufenthG beschreibt die enge Kooperation zwischen Arbeitgeber, ausländischer Fachkraft und den beteiligten Stellen im Anerkennungsverfahren während einer qualifizierungsbegleitenden Beschäftigung. Der ausländische Berufsabschluss ist dabei noch nicht vollständig anerkannt; fehlende Inhalte werden in einer Anpassungsqualifizierung gezielt nachgeholt, während die Person bereits im Betrieb arbeitet. In der Anerkennungspartnerschaft verpflichten sich Arbeitgeber und Fachkraft, den Anerkennungsprozess aktiv zu unterstützen, Qualifizierungsziele zu verfolgen und die erforderlichen Nachweise zu erbringen, sodass am Ende die volle Gleichwertigkeit des Berufsabschlusses und eine dauerhafte Fachkräftezuwanderung ermöglicht werden kann.
Wertvolle Informationen erhalten Sie beim Netzwerk UBA (Unternehmen Berufsanerkennung). UBA bietet des weiteren einen kostenlosen Matching-Service an, bei welchem sich Unternehmen anmelden können und damit teilanerkannte Fachkräfte aus dem Ausland kennenlernen und im Rahmen der Anerkennungspartnerschaft rekrutieren können.
