Anerkennung von akademischen Abschlüssen
Viele Menschen haben ihr Studium im Ausland abgeschlossen und möchten in Deutschland arbeiten, promovieren oder sich weiterqualifizieren. Die Anerkennung bzw. Bewertung des ausländischen Hochschulabschlusses ist dafür oft ein wichtiger Schritt.
1. Wann brauche ich eine Anerkennung?
Ob Sie eine Anerkennung oder Bewertung benötigen, hängt von Ihrem Ziel ab:
- Für die Ausübung eines reglementierten Berufs (z.B. Lehrer/in, Arzt/Ärztin, Rechtsanwalt/Rechtsanwältin) ist in der Regel eine formale Anerkennung vorgeschrieben.
- Für viele nicht reglementierte Berufe (z.B. Tätigkeiten in Wirtschaft, IT, Forschung) reicht häufig eine Zeugnisbewertung oder die individuelle Entscheidung des Arbeitgebers.
- Für die Beantragung bestimmter Visa (z.B. Blaue Karte EU) ist der Nachweis der Vergleichbarkeit Ihres Hochschulabschlusses mit einem deutschen Abschluss erforderlich.
- Für die Aufnahme eines Master- oder Promotionsstudiums entscheiden die jeweiligen Hochschulen über die Anerkennung und Zulassung.
2. Grundsätzliche Zuständigkeiten
Je nach Art des Abschlusses sind unterschiedliche Stellen zuständig:
- Schulische Abschlüsse: Zeugnisanerkennungsstellen der Bundesländer oder Hochschulen.
- Berufliche Abschlüsse (Ausbildungsberufe, reglementierte Berufe): IHK-FOSA, weitere Informationen
- Hochschulabschlüsse (Bachelor, Master, Diplom, Magister): Für berufliche Zwecke häufig die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) mit einer Zeugnisbewertung, für Studium/Promotion die jeweilige Hochschule (Prüfung im Zulassungsverfahren).
Ein hilfreiches Ausgangsportal ist „Anerkennung in Deutschland“ mit einem Anerkennungs-Finder, der die zuständige Stelle für Ihren Beruf und Ihr Bundesland anzeigt. Die Plattform anabin kann außerdem für die Einschätzung genutzt werden. Hier sind viele ausländische Abschlüsse bereits gelistet.
3. Wichtige Schritte im Anerkennungsverfahren
- Prüfen Sie, ob Ihr Beruf bzw. Abschluss reglementiert ist
- Nutzen Sie den Anerkennungs-Finder oder wenden Sie sich an eine Beratungsstelle (z.B. IQ-Beratungsstellen).
- Unterlagen zusammenstellen
In der Regel werden benötigt (Abweichungen möglich):
Abschlussurkunde und Fächer-/Notenübersicht
Nachweise über Studieninhalte (Transcript, Modulbeschreibungen)
Identitätsnachweis (Pass/Personalausweis)
ggf. Nachweise über Berufserfahrung
beglaubigte Kopien und Übersetzungen durch vereidigte Übersetzer/innen.
Nachweise über Studieninhalte (Transcript, Modulbeschreibungen)
Identitätsnachweis (Pass/Personalausweis)
ggf. Nachweise über Berufserfahrung
beglaubigte Kopien und Übersetzungen durch vereidigte Übersetzer/innen.
- Antrag stellen
Sie reichen Ihren Antrag bei der zuständigen Anerkennungsstelle oder bei der ZAB ein. Nach Vollständigkeit der Unterlagen wird die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss geprüft.
- Bescheid erhalten
Je nach Ergebnis erhalten Sie entweder eine Anerkennung, eine Zeugnisbewertung oder Hinweise auf Unterschiede sowie ggf. Qualifizierungsmaßnahmen.
4. Zentrale Informationsportale
Anerkennung in Deutschland – Anerkennungs-Finder und Informationen zu allen Berufsgruppen
anabin – Informationsportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen
Make it in Germany – Portal der Bundesregierung
Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) - Zuständig u.a. für die individuelle Zeugnisbewertung ausländischer Hochschulabschlüsse.
Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) - Zuständig u.a. für die individuelle Zeugnisbewertung ausländischer Hochschulabschlüsse.
Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ - Telefon: +49 30 1815-1111
Welcome Center Ulm-Oberschwaben - Regionale Lotsenberatung
Hinweise für Bewerbungen und Arbeitgeber:
Eine formale Anerkennung ist nicht in allen Fällen notwendig, kann aber die Einordnung Ihres Abschlusses erleichtern. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können anabin sowie Zeugnisbewertungen der ZAB nutzen, um ausländische Qualifikationen besser einzuordnen.
Für Fragen zum Arbeitsmarktzugang, Qualifizierung und Fördermöglichkeiten unterstützt das Welcome Center der IHK Ulm.
Eine formale Anerkennung ist nicht in allen Fällen notwendig, kann aber die Einordnung Ihres Abschlusses erleichtern. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können anabin sowie Zeugnisbewertungen der ZAB nutzen, um ausländische Qualifikationen besser einzuordnen.
Für Fragen zum Arbeitsmarktzugang, Qualifizierung und Fördermöglichkeiten unterstützt das Welcome Center der IHK Ulm.
