Nr. 6603096
IHK Ulm

Erlaubnispflichtige Branchen

IHK Ulm

Der Akustik- und Trockenbau ist keine wesentliche Tätigkeit eines der in der Anlage A zur Handwerksordnung aufgeführten Gewerbes.

IHK Ulm

Die Bewachung ist ein erlaubnispflichtiges Gewerbe, da es sich bei einer Bewachungstätigkeit in der Regel um ein sensibles Arbeitsfeld handelt, in dem zahlreiche rechtliche Bestimmungen zu beachten sind und eventuelle Missbräuche besonderen Schaden verursachen können.

Zulässige Steuerberatung

Sie wollen sich im Bereich der Buchführungshilfe selbstständig machen? Hier finden Sie Informationen, welche Qualifikation für welche Tätigkeit benötigt wird und was man sonst noch bei der selbstständigen Tätigkeit als Buchführungshelfer beachten sollte.

Weiterbildungsprüfung

Der Verkauf von freiverkäuflichen Arzneimitteln im Einzelhandel setzt in Deutschland einen Sachkundenachweis voraus (§ 50 Arzneimittelgesetz, AMG). Hier finden Sie alle Informationen rund um die Sachkundeprüfung Freiverkäufliche Arzneimittel (FVA).

IHK Ulm

Die Berufsbilder des Garten- und Landschaftsbaus sowie des zulassungspflichtigen Straßenbauerhandwerks überschneiden sich dort, wo es um das Anlegen von Wegen und (Park-)Plätzen geht.

Güterverkehr und Logistik

Wer als Unternehmer im gewerblichen Güterverkehr tätig werden will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Eine Voraussetzung dafür ist unter anderem auch eine Prüfung bei der IHK.

IHK Ulm

Die Aufgabe des Hausmeisters besteht im Wesentlichen darin, für Hauseigentümer die Betreuung der Immobilie zu übernehmen und dabei vor allem für Sauberkeit, Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Einrichtungen und Anlagen zu sorgen.