Sachkundeprüfung freiverkäufliche Arzneimittel
Der Verkauf von freiverkäuflichen Arzneimitteln im Einzelhandel setzt in Deutschland einen Sachkundenachweis voraus (§ 50 Arzneimittelgesetz, AMG). Hier finden Sie alle Informationen rund um die Sachkundeprüfung Freiverkäufliche Arzneimittel (FVA).