Nr. 6603116
IHK Ulm

Gründung aus Arbeitslosigkeit

IHK Ulm

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, können einen Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit erhalten. Voraussetzung für die Gewährung ist eine fachkundige Stellungnahme.

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Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit besteht aus einer sechsmonatigen Grundförderung. Danach ist eine Verlängerung um neun Monate möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind.

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Einstiegsgeld - ein Förderprogramm für Gründungen.