IHK Ulm
Industriekaufmann/-frau Neuordnung ab dem 1. August 2024
Schriftliche Abschlussprüfungen
Die schriftlichen Abschlussprüfungen umfassen insgesamt drei Fächer:
Abschlussprüfung Teil 1:
- Leistungserstellung, Logistik, Beschaffung und Buchhaltung (25 %)
Abschlussprüfung Teil 2:
- Marketing, Vertrieb, Personalwesen und kaufmännische Steuerung und Kontrolle (35 %)
- Wirtschafts- und Sozialkunde (10 %)
Mündliche Abschlussprüfung
Die mündliche Abschlussprüfung besteht aus der Fachaufgabe im Einsatzgebiet, welche mit 30 % in das Gesamtergebnis einfließt.
Die Fachaufgabe im Einsatzgebiet umfasst folgende Prüfungsbereiche:
- Antrag zur Fachaufgabe (keine Bewertung)
- Dokumentation (10 %)
- Präsentation (20 %)
- Fallbezogenes Fachgespräch (mündliche Prüfung, 70 %)
Informationen zur Fachaufgabe im Einsatzgebiet
Nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann/-frau vom 12.03.2024 ist in der Abschlussprüfung eine selbständig durchgeführte Fachaufgabe im Einsatzgebiet einschließlich Antrag, Dokumentation und Präsentation vorgesehen.
Im Prüfungsbereich „Fachaufgabe im Einsatzgebiet“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- eine komplexe berufstypische Fachaufgabe prozessorientiert zu planen, durchzuführen und auszuwerten,
- einsatzgebietsspezifische Lösungen zu analysieren und daraus eine begründete Auswahl unter Berücksichtigung rechtlicher, ökonomischer, ökologischer und sozialer Aspekte zu treffen sowie
- das gewählte Vorgehen zu reflektieren, zu dokumentieren sowie die Ergebnisse zu präsentieren und zu bewerten.
Informationen zum Antrag/zur Dokumentation
Vor der Durchführung hat der Prüfling dem Prüfungsausschuss einen Antrag zur Genehmigung der Fachaufgabe im Einsatzgebiet vorzulegen. Der Antrag muss eine Kurzbeschreibung der Aufgabenstellung, der Zielsetzung sowie der dabei zu berücksichtigenden Prozesse enthalten.
Kriterien für die Fachaufgabe im Einsatzgebiet:
- Das Thema muss aus dem Einsatzgebiet gewählt werden.
- Es muss mindestens ein Geschäftsprozess analysiert werden.
- Es müssen Schnittstellen zu anderen Prozessen erkennbar sein.
- Die Aufgabe muss auf drei bis höchstens 5 Seiten (spätere Dokumentation) dargestellt und in höchstens 10 Minuten präsentiert werden können.
Zeitlicher Richtwert:
Für die Bearbeitung der Fachaufgabe einschließlich der Erstellung der Dokumentation (ca. 16 Stunden) und Erstellung der Präsentation (ca. 8 Stunden) empfehlen wir einen zeitlichen Rahmen von ca. 24 Stunden.
