IHK Ulm
Kaufmann -frau für Mobilität und Verkehrsservice
Die Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. August 2026 in Kraft. Die Artikel 2 und 3 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch Artikel 3 der im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Ausbildungsordnung, wonach der bislang noch existierende Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau im Eisenbahn- und Straßenverkehr zum 31. Juli 2026 außer Kraft tritt.
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Service und Betreuung durchführen, Kommunikation mit Kunden und Kundinnen dienstleistungsorientiert und situationsbezogen gestalten, Entwicklung von Mobilitätsdienstleistungen und ihre Realisierung mitgestalten, Fremdsprachen bei der Kundenkommunikation anwenden, Funktion der technischen Service- und Notfalleinrichtungen sicherstellen, in Not- und in Zwischenfällen Maßnahmen ergreifen, projektorientierte Arbeitsweisen anwenden, personalwirtschaftliche Prozesse unterstützen, Instrumente der kaufmännischen Steuerung anwenden.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Kaufleute für Mobilität und Verkehrsservice arbeiten in öffentlichen und privaten Verkehrsunternehmen, bei Verkehrsverbünden sowie Reiseveranstaltern.
