Erste Schritte in der neuen Heimat
Ohne Formalitäten geht es nicht! Deshalb hier einige Tipps:
Anmeldung
Wer länger als zwei Monate in Deutschland bleiben will, muss sich innerhalb von einer Woche nach dem Umzug bei den Behörden anmelden.
Die Wege können je nach Ort unterschiedlich sein: In der Stadt Ulm melden sich Bürger aus EU- oder EWR-Staaten in einem der Dienstleistungszentren an (bspw. im Service Center Neue Mitte www.ulm.de/servicecenter, alle Adressen unter www.ulm.de im Bereich „Politik & Verwaltung“ -->„Lebenssituationen“ --> „Umzug“). Mitzubringen sind Pass und Mietvertrag. Wer aus einem anderen Land kommt, meldet sich direkt beim Ausländeramt, Kornhausplatz 4, an. Dabei wird zusätzlich noch der Arbeitsvertrag benötigt.
Im Alb-Donau-Kreis und im Landkreis Biberach melden sich alle neu zugezogenen Ausländer beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde oder Stadt an, in der sie wohnen (meist im Rathaus oder Bürgerbüro). Mitzubringen sind Pass, Miet- und ggf. Arbeitsvertrag. Ausländer aus Nicht-EU- bzw. EWR-Staaten müssen sich innerhalb der Gültigkeitsdauer ihres Visums dann beim zuständigen Ausländeramt melden, wo sie ihren endgültigen Aufenthaltstitel bekommen. Dazu müssen der Pass und ein biometrisches Passbild mitgebracht werden. Wer in den Städten Biberach und Ehingen wohnt, wendet sich an das Ausländeramt der jeweiligen Stadtverwaltung, für die anderen Gemeinden sind die Landratsämter zuständig.
In der Stadt Neu-Ulm melden sich Bürger aus EU- oder EWR-Staaten im Bürgerbüro an, Petrusplatz 15. Mitzubringen sind Pass und Mietvertrag. Wer aus einem anderen Land kommt, meldet sich ebenfalls zuerst beim Bürgerbüro an. Danach muss beim Ausländeramt (Landratsamt Neu-Ulm, Kantstr. 8) ein Antrag auf einen Aufenthaltstitel gestellt werden, notwendig hierfür sind der Pass sowie die Anmeldebescheinigung des Bürgerbüros.
Adressen
- Stadt Ulm (Ausländeramt): Kornhausplatz 4, Tel. 0731 / 161-3334, auslaenderwesen@ulm.de
- Stadt Ehingen: Marktplatz 1, Tel. 07391 / 503-340, w.schantel@ehingen.de
- Stadt Biberach: Hindenburgstraße 29, Tel. 07351 / 51-480, info@biberach-riss.de
- Landratsamt Alb-Donau-Kreis in Ulm (Ausländeramt): Schillerstraße 30, Tel. 0731 / 185-1455, auslaenderamt.ulm@alb-donau-kreis.de (Terminvereinbarung empfohlen)
- Außenstelle Ehingen Hauptstraße 41, Tel. 07391 / 779-2425, auslaenderamt.ehingen@alb-donau-kreis.de (Terminvereinbarung empfohlen)
- Landratsamt Biberach (Ausländeramt): Rollinstraße 9, Tel. 07351 / 52-6489, auslamt@biberach.de (Terminvereinbarung erforderlich)
- Stadt Neu-Ulm: Petrusplatz 15, Tel. 0731 / 70 50 73 40, buergerbuero@neu-ulm.de