Voraussetzungen für beruflich Qualifizierte

So funktioniert das Studium ohne Abitur

Baden-Württemberg hat den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne Abitur verbessert. Seit dem 2010 können Meister, Fachwirte, Fachkaufleute und Gleichgestellte allgemein und ohne Fachbindung ein Studium aufnehmen. Auch andere beruflich Qualifizierte können unter bestimmten Voraussetzungen ein ihrer Berufsausbildung oder -tätigkeit fachlich entsprechendes Studium beginnen. Erforderlich ist für diese Studienbewerber allerdings eine Eignungsprüfung an einer Hochschule. Die IHK sieht darin einen wichtigen Schritt in Richtung einer größeren Anerkennung beruflicher Weiterbildungsabschlüsse (z. B. Betriebswirt IHK, Meister, IT-Professional, Fachwirt und Fachkaufmann) und einer besseren Durchlässigkeit zwischen den Bildungssystemen.
Konkret gilt für Berufstätige ohne schulische Studienberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife) folgendes:
Studium ohne fachliche Bindung:
Beruflich Qualifizierte, die
  1. als berufliche Fortbildung
    a) eine Meisterprüfung,
    b) eine der Meisterprüfung gleichwertige berufliche Fortbildung im erlernten Beruf nach dem Berufsbildungsgesetz, nach der Handwerksordnung oder einer sonstigen öffentlich-rechtlichen Regelung,
    c) eine sonstige berufliche Fortbildung, sofern sie durch diese Rechtsverordnung als gleichwertig festgestellt ist,
    oder
    d) eine Fachschule im Sinne von § 14 des Schulgesetzes erfolgreich abgeschlossen haben und
  2. einen schriftlichen Nachweis der Hochschule über ein Beratungsgespräch an einer Hochschule erbringen,
besitzen die Qualifikation für ein ein Hochschulstudium, das zu einem ersten Hochschulabschluss (Regel: Bachelor) führt.
Studium mit fachlicher Bindung:
Beruflich Qualifizierte, die
  1. eine durch Bundes- oder Landesrecht geregelte mindestens zweijährige Berufausbildung abgeschlossen haben sowie über eine in der Regel dreijährige Berufserfahrung verfügen, jeweils in einem dem angestrebten Studiengang fachlich entsprechenden Bereich und
  2. einen schriftlichen Nachweis über ein Beratungsgespräch an einer Hochschule erbringen,
können die Qualifikation für ein Hochschulstudium in einem ihrer Berufausbildung und Berufserfahrung fachlich entsprechenden Studiengang, der zu einem ersten Hochschulabschluss führt (Regel: Bachelor), durch das Bestehen einer besondere Prüfung erwerben. Familienarbeit mit selbständiger Führung eines Haushaltes und Verantwortung für mindestens eine erziehungs- oder pflegebedürftige Person kann bei fachlicher Entsprechung mit bis zu zwei Jahren auf die Berufserfahrung angerechnet werden.
Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt in der Regel direkt bei den Hochschulen. Sie prüfen die Zugangsvoraussetzungen und führen auch die Beratungsgespräche beziehungsweise bei der fachgebundenen Studienberechtigung die Prüfungen. Interessierte wenden sich daher am Besten direkt an die für Sie in Betracht kommenden Hochschulen und Dualen Hochschulen in Baden-Württemberg.