Nach der Prüfung
Was passiert nach der Prüfung?
Die Prüfungen werden i.d.R. am nächsten Tag an den Erstkorrektor verschickt. Es folgt eine meist 8- bis 9-wöchige Korrekturphase, in der die ehrenamtlichen Prüfer die Erst- und Zweitkorrektur vornehmen. Nach einer abschließenden Auswertesitzung des Prüfungsausschusses werden die Ergebnisse schriftlich an Sie verschickt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen geben wir am Telefon keine Auskünfte über Prüfungsergebnisse. Mit den schriftlichen Ergebnissen erhalten Sie i. d. R. auch die Einladung zu einer eventuellen mündlichen Ergänzungsprüfung oder der fakultativen mündlichen Prüfung, die sich meist an die schriftliche Prüfung anschließt.
Wann und wie bekomme ich meine Prüfungsergebnisse und mein Zeugnis?
Nach den schriftlichen Prüfungen, der Erst- und Zweitkorrektur sowie der Beschlussfassung durch den Prüfungsausschuss teilen wir Ihnen Ihr schriftlichen Prüfungsergebnisse per Post mit.
Nachdem Sie alle Prüfungsleistungen erfolgreich absolviert und somit die gesamte Prüfung bestanden haben, erhalten Sie zeitnah per Post zwei Zeugnisse von uns - eines mit Noten, eines ohne Noten.
Wie oft kann ich wiederholen?
Jede Prüfung bzw. jeder Prüfungsteil kann i. d. R. zweimal wiederholt werden. Dazu müssen Sie sich erneut anmelden. Ob die Wiederholung nach jedem Prüfungsteil oder erst nach der gesamten Prüfung möglich ist, ist in der jeweiligen Prüfungsordnung des Fortbildungsabschlusses festgeschrieben.
Was kann ich tun, wenn ich mit den Ergebnissen nicht einverstanden bin?
Zunächst sollten Sie von der Möglichkeit Gebrauch machen, in Ihre Prüfungsarbeiten Einsicht zu nehmen. Sie können dafür nach Abschluss des Prüfungsverfahrens, also nach Zugang des Ergebnisbescheides mit Rechtsmittelbelehrung, einen Termin mit dem /der zuständigen Prüfungsbetreuer/in vereinbaren.
Gegen die Ergebnisbescheide kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch sollte detailliert begründet werden, da nur dann der Prüfungsausschuss ausführlich dazu Stellung nehmen kann. Der Widerspruch ist bei der Industrie- und Handelskammer Ulm, 89073 Ulm, Olgastraße 101, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit des Widerspruchs ist der Zeitpunkt des Eingangs des Widerspruchs bei uns. Im Falle der Zurückweisung des Widerspruchs erheben wir eine Gebühr für das Widerspruchsverfahren.
Die Prüfungen werden i.d.R. am nächsten Tag an den Erstkorrektor verschickt. Es folgt eine meist 8- bis 9-wöchige Korrekturphase, in der die ehrenamtlichen Prüfer die Erst- und Zweitkorrektur vornehmen. Nach einer abschließenden Auswertesitzung des Prüfungsausschusses werden die Ergebnisse schriftlich an Sie verschickt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen geben wir am Telefon keine Auskünfte über Prüfungsergebnisse. Mit den schriftlichen Ergebnissen erhalten Sie i. d. R. auch die Einladung zu einer eventuellen mündlichen Ergänzungsprüfung oder der fakultativen mündlichen Prüfung, die sich meist an die schriftliche Prüfung anschließt.
Wann und wie bekomme ich meine Prüfungsergebnisse und mein Zeugnis?
Nach den schriftlichen Prüfungen, der Erst- und Zweitkorrektur sowie der Beschlussfassung durch den Prüfungsausschuss teilen wir Ihnen Ihr schriftlichen Prüfungsergebnisse per Post mit.
Nachdem Sie alle Prüfungsleistungen erfolgreich absolviert und somit die gesamte Prüfung bestanden haben, erhalten Sie zeitnah per Post zwei Zeugnisse von uns - eines mit Noten, eines ohne Noten.
Wie oft kann ich wiederholen?
Jede Prüfung bzw. jeder Prüfungsteil kann i. d. R. zweimal wiederholt werden. Dazu müssen Sie sich erneut anmelden. Ob die Wiederholung nach jedem Prüfungsteil oder erst nach der gesamten Prüfung möglich ist, ist in der jeweiligen Prüfungsordnung des Fortbildungsabschlusses festgeschrieben.
Was kann ich tun, wenn ich mit den Ergebnissen nicht einverstanden bin?
Zunächst sollten Sie von der Möglichkeit Gebrauch machen, in Ihre Prüfungsarbeiten Einsicht zu nehmen. Sie können dafür nach Abschluss des Prüfungsverfahrens, also nach Zugang des Ergebnisbescheides mit Rechtsmittelbelehrung, einen Termin mit dem /der zuständigen Prüfungsbetreuer/in vereinbaren.
Gegen die Ergebnisbescheide kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch sollte detailliert begründet werden, da nur dann der Prüfungsausschuss ausführlich dazu Stellung nehmen kann. Der Widerspruch ist bei der Industrie- und Handelskammer Ulm, 89073 Ulm, Olgastraße 101, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit des Widerspruchs ist der Zeitpunkt des Eingangs des Widerspruchs bei uns. Im Falle der Zurückweisung des Widerspruchs erheben wir eine Gebühr für das Widerspruchsverfahren.