Weiterbildung

Finanzielle Förderung: Aufstiegs-BAföG

Mit dem "Aufstiegs-BAföG" sollen noch mehr Menschen für eine berufliche Aufstiegsfortbildung gewonnen werden, um durch eine kontinuierliche Höherqualifizierung über alle Altersgruppen hinweg dem Fachkräftemangel in Deutschland zu begegnen und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu sichern.
Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – das sogenannte „Aufstiegs-BAföG“ unterstützt mit finanziellen Mitteln berufliche Aufstiegsfortbildungen. Darunter fallen Meisterkurse und Lehrgänge, die auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereiten.
Wer wird gefördert?
Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zum/zur Fachwirt/-in, Fachkaufmann/-frau, Handwerks- und Industriemeister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten. Diese müssen zudem über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen. Eine Altersgrenze besteht nicht.
Wichtig: Die Antragsteller dürfen noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist.
Wie hoch ist die Förderung?
Gefördert werden können Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowohl bei Teilzeitmaßnahmen als auch Vollzeitmaßnahmen.
Der einkommens- und vermögensunabhängige Maßnahmenbeitrag beträgt 50 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und wird als rückzahlungsfreier Zuschuss gewährt wird.
Für die restlichen Kosten (50 Prozent) kann ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch genommen werden. Die Darlehen sind während der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren - längstens jedoch sechs Jahre - zins- und tilgungsfrei.
Weitere Förderungskomponenten bestehen bei Vollzeitmaßnahmen (Unterhalt) oder bei Anfertigung eines Prüfungsstückes (sogenanntes Meisterstück oder eine vergleichbare Prüfungsarbeit).
Wo muss die Förderung beantragt werden?
Zuständige Behörden für die Entgegennahme von Förderanträgen und die Beratung im Einzelfall sind in der Regel die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten am ständigen Wohnsitz der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers (Landratsämter).
Wo erhalte ich die Formulare und weitere Informationen?
Die notwendigen Formulare und weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Landratsamt oder auch hier als Download.