Ausbildung

Externenprüfung

Gesetzliche Grundlage

Nach § 45 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) können Personen in besonderen Fällen zur Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf zugelassen werden, wenn sie nachweisen, dass sie mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Regelausbildungszeit in dem Beruf tätig gewesen sind. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber/-in die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat.

Zulassungsvoraussetzung

Um die Zulassung zur Abschlussprüfung in dem gewählten Ausbildungsberuf zu erwerben, muss ein Nachweis der Berufstätigkeit im Aufgabenbereich und entsprechend des Berufsbildes des jeweiligen Ausbildungsberufes erbracht werden:
  • Dauer der Berufstätigkeit
    Regelausbildungszeit
    Mindestzeit der Berufstätigkeit
    2 Jahre
    3 Jahre
    3 Jahre
    4 Jahre und 6 Monate
    3,5 Jahre
    5 Jahre und 3 Monate
  • Art der Berufsausbildung
    Auf die Mindestzeit können nur einschlägige Berufstätigkeiten angerechnet werden. Dabei ist die gesamte Bandbreite des jeweiligen Berufsbildes durch die Berufstätigkeit abzudecken, d.h. der Erwerb aller in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten müssen nachgewiesen werden.  Die Ausbildungsordnungen der einzelnen Berufe können im Internet abgerufen werden unter: berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/index.jsp  
Der jeweilige enthaltene Ausbildungsrahmenplan des Berufes ist die Grundlage der zu vermittelnden Berufsinhalte - nur wenn diese Inhalte im Wesentlichen durch die Berufserfahrung abgedeckt und nachgewiesen werden können (z.B. durch eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers), ist diese Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung erfüllt! 

Antrag und Termine

Den Antrag auf Externenprüfung erhalten Sie auf Anfrage bei der IHK Ulm. Die Anfrage sollte spätestens Mitte Januar für den Prüfungstermin Sommer bzw. Mitte Juli für den Prüfungstermin Winter gestellt werden. Die Anmelde- und Prüfungstermine finden Sie auf der Internetseite der IHK Ulm: Termine.

Kosten

Die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen zur Abschlussprüfung durch die IHK Ulm ist kostenfrei. Die Prüfungsgebühr trägt der Prüfling gemäß der aktuellen Gebührenordnung der IHK Ulm.