Förderung

Berufssprachkurse des BAMF

Für Auszubildende und Beschäftigte mit Migrationshintergrund, die noch keine ausreichenden Deutschkenntnisse besitzen und ihre Deutschkenntnisse verbessern wollen, sind die Berufssprachkurse des BAMF ein hilfreiches Angebot.

Sprachkurse nach der Deutschförderverordnung

Mit der Rahmenvereinbarung zur Förderung von Auszubildenden mit Migrationshintergrund zwischen dem Land Niedersachsen, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie der Regionaldirektion Niedersachsen/Bremen der Bundesagentur für Arbeit wurde die verstärkte Förderung junger Menschen mit Migrationshintergrund vereinbart. Hierzu ist geplant, ergänzende sprachfördernde Maßnahmen nach der Deutschsprachförderverordnung (DeuFöV) anzubieten.
Die Umsetzung der Sprachkurse erfolgt durch vom BAMF zugelassene, qualifizierte und erfahrene Bildungsträger. Wöchentlicher Umfang und Anzahl der Unterrichtstage werden nach Bedarf der Teilnehmenden definiert.
An der Sprachförderung können grundsätzlich Auszubildende mit Migrationshintergrund teilnehmen, die eine duale Berufsausbildung oder eine Einstiegsqualifizierung (EQ) absolvieren, wenn bei ihnen ein Sprachförderbedarf besteht. Für Auszubildende und EQ-Praktikanten sind die Sprachkurse kostenlos.
Für Beschäftigte mit Migrationshintergrund besteht ebenfalls die Möglichkeit – abhängig vom Einkommen gegebenenfalls gegen Kostenbeitrag – an den Sprachkursen teilzunehmen.
Für die Teilnahme am Sprachkurs ist eine Teilnahmeberechtigung erforderlich. Neuzugewanderte, die eine duale Ausbildung absolvieren, erhalten diese auf Antrag vom BAMF. Personen mit Leistungsbezug müssen sich an die zuständige Bundesagentur für Arbeit bzw. an das Jobcenter wenden.

Job-Berufssprachkurse (neu seit Ende Januar 2024)

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Ende Januar 2024 neue arbeitsplatzorientierte Job-Berufssprachkurse eingeführt. 
Im Rahmen des neuen Kursformates sollen Sprachkenntnisse vermittelt werden, die für den konkreten Arbeitsalltag unmittelbar relevant sind. Zudem sollen die Inhalte stärker an den Bedarfen von Betrieben und Beschäftigten ausgerichtet sein. Ziel ist, den berufsbegleitenden Spracherwerb für Beschäftigte und Unternehmen attraktiver zu gestalten und den Einstieg im Betrieb auch bei noch geringeren Deutschkenntnissen zum Erfolg zu führen. Neu ist vor allem ein individuelles Coaching. Die Job-Berufssprachkurse finden im Rahmen des Job-Turbos statt.
Die Job-BSK können verstärkt direkt in den Betrieben stattfinden und dadurch idealerweise in den Berufsalltag eingebaut werden. Sie können auch virtuell stattfinden. Das Angebot richtet sich an Erwachsene, die bereits einen Integrationskurs absolviert und dabei mindestens das Sprachniveau A2 erreicht haben und entweder eine Arbeitsplatzzusage haben, sich in Vorbereitung auf eine konkrete Beschäftigung oder bereits in Arbeit befinden. Der Umfang eines Kurses soll etwa 100-150 Unterrichtseinheiten betragen, die auch in Teilzeit absolviert werden können. Die Sprachbedarfe werden eng mit den Unternehmen abgestimmt. Pro Kurs sollen in der Regel mindestens sieben Personen ähnlicher Berufsgruppen teilnehmen, der Start ist allerdings auch bereits mit drei Personen möglich. Die Teilnahme ist kostenlos. Dies gilt auch für Beschäftigte mit einem Einkommen bis 20.000 EUR(40.000 € bei gemeinsam Veranlagten). Darüber fällt ein Eigenbeitrag von 256 EUR an bei einem Kurs mit 100 Unterrichtseinheiten. Dieser Eigenbetrag kann auch vom Unternehmen übernommen werden. 
Weitere Informationen zum neuen Job-Berufssprachkurs sind im BAMF-Trägerrundschreiben (insb. in den Anlagen (1) Pädagogisches Konzept und (2) Verfahren) zu finden. Außerdem stehen die Außenstellen des BAMF für weitere Informationen zur Verfügung. Für Niedersachsen ist die Außenstelle Hamburg zuständig: BSK.Hamburg@bamf.bund.de.