Unterstützung

Förderung von Langzeitarbeitslosen und Beschäftigten

Förderung von Langzeitarbeitslosen

Mittlerweile hat sich der Mangel an guten und motivierten Mitarbeitern zu einer großen Herausforderung entwickelt. Zum Wettbewerb um Kunden ist der Wettbewerb um Personal hinzugekommen. Auf der anderen Seite gelingt es insbesondere Langzeitarbeitslosen häufig nicht, einen Arbeitsplatz zu bekommen. Viele Kunden der Jobcenter bringen jedoch Stärken, Fähigkeiten oder Erfahrungen mit, die für Arbeitgeber wertvoll sein können. 
Neue Chancen für Unternehmer, offene Stellen zu besetzen, bietet das am 1. Januar 2019 von der Bundesregierung eingeführte Teilhabe-Chancengesetz. Es schafft zwei neue Fördermöglichkeiten:
Arbeitgeber werden durch degressive Lohnkostenzuschüsse unterstützt, wenn sie Beschäftigungsmöglichkeiten – auch in Teilzeit – für langzeitarbeitslose Menschen zur Verfügung stellen. Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse (ohne Anteil der Arbeitslosenversicherung) für übliche Tätigkeiten bei allen Arten von Arbeitgebern. Eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) flankiert die Förderung.
Weitere Informationen: 
Die Jobcenter im Elbe-Weser-Raum beraten Betriebe über Fördermöglichkeiten und unterstützen Unternehmen und Einrichtungen, die entsprechende Bewerberinnen und Bewerber einstellen möchten. 

Förderung der Weiterbildungen von Beschäftigten

Mit dem Qualifizierungschancengesetz wurde ebenfalls zum 1. Januar 2019 ein gesetzlicher Rahmen geschaffen, um Weiterbildungen der sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten zu fördern.