Mit dem Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) und der damit verbundenen Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gibt es seit dem 1. August 2024 einige Neuerungen in der Aus- und Weiterbildung.
Die Daten für Maßnahmen im Rahmen des Weiterbildungsgesetzes werden zum Ende September erhoben. Melden Sie unbedingt Ihre freien Ausbildungsplätze und helfen Sie damit, teure außerbetriebliche Angebote zu reduzieren.
Ausbildungsvertrag: Betriebsnummer ist Pflichtangabe
Seit 2021 muss die BA-Betriebsnummer (Betriebsnummer der Bundesagentur für Arbeit) nach § 34 BBiG durch die IHKs erfasst werden. Ausbildungsbetriebe müssen die Nummer auf dem Ausbildungsvertrag angeben.
Förderung von Langzeitarbeitslosen und Beschäftigten
Mit dem Teilhabechancengesetz können Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse erhalten, wenn sie Langzeitarbeitslose einstellen. Das Qualifizierungschancengesetz fördert Weiterbildungen der Beschäftigten.