Mustervertrag

Arbeitsvertrag für Minijobber

Dieses Muster soll zur ersten Orientierung dienen. Im Einzelfall sollten Sie die genaue Formulierung mit einem Rechtsanwalt besprechen.

Arbeitsvertrag

Zwischen
… (Arbeitgeber)
und
Herrn/Frau …
(Arbeitnehmer/in)
wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:

§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses

Das Arbeitsverhältnis beginnt am ...

§ 2 Befristung, Probezeit

(1)  Das Arbeitsverhältnis wird befristet bis zum ... geschlossen. Mit diesem Datum endet das Arbeitsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor diesem Datum bei der Arbeitsagentur Arbeit suchend zu melden, andernfalls können ihm Nachteile beim eventuellen Bezug von Arbeitslosengeld entstehen. Das befristete Arbeitsverhältnis kann von beiden Parteien mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden. 
Falls das Arbeitsverhältnis unbefristet sein soll, kann der vorherige Absatz entfallen.
(2)  Die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. Innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

§ 3 Tätigkeit

Der Arbeitnehmer wird als ... eingestellt und vor allem mit folgenden Arbeiten beschäftigt: ...
Er verpflichtet sich, bei gleichen Bezügen auch andere zumutbare Arbeiten auszuführen, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entsprechen.
Bei der Angabe der Tätigkeiten empfiehlt sich keine zu starke Einengung, da Änderungen ansonsten nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers oder nach einer ggf. sozial gerechtfertigten Änderungskündigung möglich sind.

§ 4 Vergütung

Der Arbeitnehmer erhält eine monatliche Vergütung in Höhe von ...
Die Vergütung wird jeweils am letzten Tag eines Monats fällig. Die Zahlung erfolgt bargeldlos auf folgendes Konto des Arbeitnehmers:
Kreditinstitut:        
IBAN:        
BIC:                 

§ 5 Abtretung, Verpfändung

Die Abtretung und Verpfändung von Ansprüchen des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber ist ausgeschlossen.

§ 6 Arbeitszeit

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt … Stunden. Die wöchentliche Arbeitszeit kann je nach den betrieblichen Erfordernissen im gegenseitigen Einvernehmen vorübergehend auf bis zu … Stunden erhöht werden. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten sich nach den betrieblichen Erfordernissen.
Hinweise: Wird hier keine wöchentliche Arbeitszeit festgelegt, hat der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf 20 Stunden Beschäftigung pro Woche – einschließlich entsprechender Vergütung, selbst wenn er weniger arbeiten sollte. Bei der so genannten Arbeit auf Abruf ist der Arbeitnehmer nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt, § 12 Abs. 2 TzBfG.
Beachten Sie, dass bei der Festlegung der wöchentlichen Arbeitszeit und der Vergütung die Vorschriften über den Mindestlohn eingehalten werden müssen (seit dem 1. Januar 2024 gilt ein Mindestlohn in Höhe von 12, 41 Euro pro Stunde. Das erhöht die monatliche Verdienstgrenze bei Minijobs auf 538.- Euro!). Wenn die Dauer der täglichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jeweils für mindestens drei aufeinander folgende Stunden in Anspruch zu nehmen.

§ 7 Urlaub

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf .... Arbeitstage bezahlten Erholungsurlaub im Kalenderjahr. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes.

§ 8 Krankheit

Eine Arbeitsverhinderung ist dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Außerdem ist vor Ablauf des 3. Kalendertags nach Beginn der Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Bescheinigung im Einzelfall bereits ab dem ersten Tag zur verlangen.

§ 9 Verschwiegenheitspflicht

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich während der Dauer des Arbeitsverhältnisses und auch nach seinem Ausscheiden, Unbefugten gegenüber über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.

§ 10 Kündigung und Kündigungsschutzklage

Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Vor Antritt des Arbeitsverhältnisses ist die Kündigung ausgeschlossen. Möchte der Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial nicht gerechtfertigt oder aus anderen Gründen unwirksam ist, muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist.

§ 11 Rückgabe von Eigentum des Arbeitgebers

Sämtliches Eigentum des Arbeitgebers, insbesondere Arbeitsmaterial und Unterlagen, sind nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses unaufgefordert an den Arbeitgeber zurückzugeben. Der Arbeitnehmer kann kein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

§ 12 Verfall-/Ausschlussfristen

Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn Sie nicht binnen sechs Monaten nach ihrer Fälligkeit gerichtlich geltend gemacht werden. Für Ansprüche aus unerlaubter Handlung gilt die gesetzliche Regelung.

§ 13 Rentenversicherung

Der Arbeitnehmer wird auf folgendes hingewiesen: Der Arbeitnehmer einer geringfügig entlohnten Beschäftigung unterliegt grundsätzlich der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber beantragt werden. Bei einer Befreiung entrichtet allein der Arbeitgeber Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung und es werden keine vollen Ansprüche in der Rentenversicherung erworben.

§ 14 Weitere Beschäftigungen (auch geringfügige Beschäftigungen)

(1)  Der Arbeitgeber macht den Arbeitnehmer darauf aufmerksam, dass mehrere Beschäftigungsverhältnisse unter Umständen zusammengerechnet werden. Überschreitet die Summe der Vergütungen aus diesen Beschäftigungsverhältnissen die Grenze von 538.- EUR im Monat, so werden die Arbeitsverhältnisse vollständig sozialversicherungspflichtig.
(2)  Der Arbeitnehmer erklärt, keine weiteren geringfügig entlohnten Beschäftigungen auszuüben. Änderungen wird er dem Arbeitgeber unverzüglich schriftlich anzeigen.
(3)  Der Arbeitnehmer wird darauf aufmerksam gemacht, dass er zu der Mitteilung über weitere Beschäftigungen insbesondere aufgrund von § 28o SGB 4 verpflichtet ist, da das Bestehen einer Nebenbeschäftigung unter Umständen sozialversicherungsrechtliche Folgen hat. Unterlässt der Arbeitnehmer die Mitteilung, so haftet er dem Arbeitgeber für den daraus entstehenden Schaden.

§ 15 Vertragsänderungen und Nebenabreden

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, den Arbeitgeber unverzüglich über Veränderungen seiner persönlichen Verhältnisse, insbesondere Familienstand, Kinderzahl, Steuerklasse, Bankverbindung und Adresse zu informieren.

Ort, Datum
...
Unterschrift Arbeitgeber 
...
Unterschrift Arbeitnehmer/in